Fortschreibung der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS)

IT-Planungsrat | 01.10.2015 | 18. Sitzung | Beschluss 2015/27

  1. Der IT-Planungsrat beschließt die Fortschreibung der Nationalen E-Government-Strategie.

  2. Die Fortschreibung der Nationalen E-Government-Strategie wird der Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder mit dem Bericht des IT-Planungsrats mit der Bitte um Billigung vorgelegt.

  3. Der IT-Planungsrat beschließt die Fortführung der Kooperationsgruppe "Strategie" Der Vorsitz liegt bei der Geschäftsstelle IT-Planungsrat. Der Kooperationsgruppe Strategie werden folgende Aufgaben zugewiesen:

    • Vorbereitung zur Umsetzung der Nationalen E-Government-Strategie durch Erarbeitung und Vorlage des jährlichen Aktionsplans.
    • Vorbereitung des auf dem Aktionsplan basierenden Finanzplans.
    • Vorbereitung der Controllingberichte basierend auf den Statusberichten der Projekte.
    • Evaluation der Nationalen E-Government-Strategie frühestens nach jeweils drei, spätestens nach jeweils fünf Jahren, zu deren regelmäßiger Aktualisierung.