GovData - Umgang mit nicht an der Finanzierung beteiligten Gebietskörperschaften

IT-Planungsrat | 17.06.2015 | 17. Sitzung | Beschluss 2015/19

  1. Der IT-Planungsrat beschließt, um den Betrieb und die Weiterentwicklung des GovData Portals verursachungsgemäß zu finanzieren, den Zugang des Portals auf den Bund und die Länder zu beschränken, die sich an der Finanzierung von GovData beteiligen.
  2. Im Datenportal GovData werden nur solche Daten dargestellt, die von

    • der Verwaltungsvereinbarung beigetretenen oder sonstigen an der Finanzierung beteiligten Ländern oder dem Bund,
    • Kommunen, die im Gebiet eines unter a) genannten Landes liegen oder
    • den jeweils unter a) bzw. b) genannten nachgeordneten Verwaltungseinheiten in das Portal eingestellt werden.