Öffentliche Aufträge in der Cloud

IT-Planungsrat | 18.03.2015 | 16. Sitzung | Beschluss 2015/08

  1. Der IT-Planungsrat nimmt das Ergebnis der Erhebung bei den Ländern und beim Bund zu Aktivitäten im Bereich des Cloud Computing zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat nimmt die "Handlungsempfehlung für die Ausschreibung, die Vergabe und den Betrieb von öffentlichen Aufträgen in der Cloud" der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landesrechenzentren zur Kenntnis. Er spricht sich dafür aus, bei der Nutzung von Cloud-Computing durch die öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen abgestimmte Kriterien und Vorgehensweisen zu nutzen und bittet daher den Bund sowie die Länder Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, zusammen mit weiteren Ländern hierzu Vorschläge zu erarbeiten.
  3. Bis zum Beschluss solcher Kriterien und Vorgehensweisen bzw. Standards empfiehlt der IT-Planungsrat, bei der Inanspruchnahme von Cloud-Dienstleistungen und Cloud Service Providern die Verwendung der in Ziff. 2. genannten Handlungsempfehlung einschließlich der Kriterientabelle.