Maßnahme "Optimierung der Informations- und Kommunikationsbeziehungen des IT-Planungsrates (OptIK)"

IT-Planungsrat | 06.06.2013 | 11. Sitzung | Beschluss 2013/20

  1. Der IT-Planungsrat nimmt das Gutachten zur Maßnahme "Optimierung der Informations- und Kommunikationsbeziehungen des IT-Planungsrates (OptIK)" zur Kenntnis.

  2. Unmittelbar aus den Handlungsempfehlungen des Gutachtens abgeleitet, beschließt der IT-Planungsrat folgende Maßnahmen:

    • Der IT-Planungsrat bittet die KoSIT, beginnend mit der 12. Sitzung regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung der Standardisierungsagenda zu berichten und in Abstimmung mit dem KoSIT-Beirat Vorschläge für weitere Standardisierungsmaßnahmen vorzulegen.
    • Der IT-Planungsrat bittet den Bund, ihn beim Eingang von Dokumenten zu einschlägigen EU-Vorhaben zeitnah zu informieren.
    • Der IT-Planungsrat bittet den Nationalen Normenkontrollrat (NKR), ihn über die Zuständigkeit des IT-Planungsrats betreffende Vorgänge zu informieren, von denen der NKR aufgrund der Verwendung des E-Government-Prüfleitfadens erfährt.
    • Der IT-Planungsrat beauftragt die Fortführung der offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zunächst bis zum 30. Juni 2015 und bittet sie, die Handlungsempfehlungen des Gutachtens zu konkretisieren und zu priorisieren sowie Vorschläge zu ihrer Umsetzung zu unterbreiten. Er bittet die Federführer, beginnend mit der 12. Sitzung regelmäßig zu berichten.