Barrierefreiheit zur Gestaltung der informationstechnischen Systeme

IT-Planungsrat | 08.03.2013 | 10. Sitzung | Beschluss 2013/16

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Beschluss des 44. Treffens der Behindertenbeauftragten der Länder sowie des Bundes und der BAR am 25. und 26. September 2012 in Mainz zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat sieht die Notwendigkeit, bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von informationstechnischen Systemen die Belange von Menschen mit Behinderungen zu beachten.