Unterstützung der Aktivitäten mit EU-Bezug durch die Geschäftsstelle IT-Planungsrat

IT-Planungsrat | 21.06.2012 | 8. Sitzung | Beschluss 2012/32

  1. Der IT-Planungsrat beschließt, die Abordnung/Zuweisung oder befristete Einstellung eines/r EU-Referenten/in für die Geschäftsstelle des IT-Planungsrats vorzunehmen. Die Einsatzdauer soll zunächst auf drei Jahre begrenzt sein. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Geschäftsstelle des IT-Planungsrats für Personalkosten.
  2. Der IT-Planungsrat bittet den Bund, eine entsprechende Ausschreibung zu initiieren und eine diesbezügliche detaillierte Aufgaben- und Stellenbeschreibung zusammen mit Hessen, Sachsen und dem Saarland abzustimmen.