Bericht des Arbeitgremiums zum Verbindungsnetz

IT-Planungsrat | 08.03.2012 | 7. Sitzung | Beschluss 2012/02

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Arbeitsgremiums Verbindungsnetz zum 31.12.2011 zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat beauftragt das gemäß § 6 Abs. 2 IT-NetzG eingerichtete Arbeitsgremium, auch die Aufgaben des Arbeitsgremiums nach § 5 Abs. 2 IT-NetzG wahrzunehmen.
  3. Der IT-Planungsrat besetzt das Arbeitsgremium Verbindungsnetz mit den Ländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz.