Vorhaben D115

IT-Planungsrat | 24.09.2010 | 3. Sitzung | Beschluss 2010/18

  1. Der IT-Planungsrat beschließt den Finanzierungsschlüssel für D115 mit folgenden Eckpunkten:

    • Der Bund und die beigetretenen Länder finanzieren den Regelbetrieb von D115 vom 1. April 2011 bis zum 31. Dezember 2014 je zur Hälfte.
    • Der Regelbetrieb wird zunächst in einer Mindestvariante, die sich aus den im anliegenden Finanzierungsplan ausgewiesenen Mitteln ergibt, sichergestellt. Über die Verwendung dieser und der durch weitere Beitritte verfügbaren Finanzmittel entscheiden der Bund und die beigetretenen Länder.
    • Die Finanzierung des Anteils der Länder erfolgt - unter Berücksichtigung des erklärten Beitritts - entsprechend der den Ländern zugewiesenen Anteile nach dem Königsteiner Schlüssel (siehe Anlage Finanzierungsschlüssel). Eine Verrechnung der Kostenanteile der nichtbeteiligten Länder erfolgt nicht. Beitretende Länder tragen ihren jeweiligen finanziellen Anteil ab dem Beitrittsjahr. Der Finanzierungsanteil des Bundes entspricht dem von den Ländern tatsächlich geleisteten Finanzierungsanteil.
    • Der Beschluss steht unter jeweiligem Haushaltsvorbehalt von Bund und Länder.
    • Eine Beitrittsverpflichtung der Länder besteht nicht.
  2. Der IT-Planungsrat beschließt: Das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt und beauftragt durch alle D115-Teilnehmer, übernimmt die Funktion einer nationalen Vergabestelle für D115.