DOI Netz e.V.

IT-Planungsrat | 02.07.2010 | 2. Sitzung | Beschluss 2010/11

  1. Der IT-Planungsrat beauftragt gemäß § 6 Abs. 2 IT-NetzG das Arbeitsgremium, bei der Steuerung des Betriebs des Verbindungsnetzes die Interessen der Länder einzubringen. Das Arbeitsgremium wird mit den folgenden Ländervertretern besetzt:

    • Baden-Württemberg
    • Hessen
    • Rheinland-Pfalz

    Die Besetzung des Arbeitsgremiums kann durch einen Beschluss des IT-Planungsrat geändert werden.

  2. Der IT-Planungsrat nimmt den "Sachstand zur Einbeziehung der DENIC für den Betrieb regionaler Top Level Domains (geoTLDs)" zur Kenntnis.