GovData

IT-Planungsrat | 17.06.2026 | 50. Sitzung | B-2026/28-IT

  1. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, die Aufgaben der zentralen Informationsstelle nach Art. 8 Data Governance Act i.V.m. § 2 Abs. 3 Nr. 2 Daten-Governance-Gesetz (DGG) wahrzunehmen. Der Beschluss wird mit Inkrafttreten des DGG wirksam. 
  2. Das erforderliche Metadatenportal inklusive dem Anfragenmanagement soll damit dauerhaft über das vorhandene Metadatenportal GovData umgesetzt werden. 
  3. Die FITKO erstellt eine technische Dokumentation zur Anbindung und stellt datenhaltenden Stellen des Bundes sowie Ländern und Kommunen die notwendigen Schnittstellen und Metadatenstandards bis zum 31. Dezember 2026 zur Verfügung. Die FITKO stellt dabei sicher, dass bestehende Metadaten-Informationsportale, wie z.B. das NOOTS-Datenmanagement, berücksichtigt, ggfs. per technische Schnittstelle angebunden werden und Daten Governance-Strukturen weitestgehend nachgenutzt werden.