Anschlussbedingungen NOOTS

IT-Planungsrat | 17.06.2026 | 50. Sitzung | B-2026/26-IT

Der IT-Planungsrat beschließt für die am Datenaustausch über das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) teilnehmenden Stellen (NOOTS-Teilnehmer) gemäß § 3 NOOTS-Staatsvertrag und § 4 IT-NetzG die folgenden Anschlussbedingungen: 

  1. Datenmanagement: Für jeden Registertyp muss durch die fachlich zuständigen Stellen ein Registertypverantwortlicher benannt werden. Die Registertypverantwortlichen sowie die NOOTS-Teilnehmer müssen die Richtigkeit, Gültigkeit und Aktualität der im NOOTS-Datenmanagementsystem hinterlegten Organisationsangaben, Kontaktdaten sowie der fachlichen und technischen Konfigurationsdaten sicherstellen und die mit ihrer Rolle im Datenmanagement verbundenen Aufgaben erfüllen. 
  2. Datenschutz, IT-Sicherheit: Die NOOTS-Teilnehmer tragen die Verantwortung für die Verarbeitung von Daten und die Gewährleistung der IT-Sicherheit in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dazu zählen auch die verschlüsselte Übermittlung von Daten auf der Strecke vor und nach dem NOOTS sowie die selbständige Verifizierung von übermittelten Token vor einer Datenübermittlung über das NOOTS (z.B. ID-Token einer antragstellenden Person, zu der Daten abgerufen werden). Für die informationstechnischen Systeme der NOOTS-Teilnehmer sind die Technischen Richtlinien des BSI TR-03190 und TR-03176 in der jeweils gültigen Fassung verpflichtend. Die Technische Richtlinie TR-03190 enthält Vorgaben für die an das NOOTS angeschlossenen Stellen, während die Technische Richtlinie TR-03176 insbesondere Vorgaben für die Umsetzung des NOOTS durch die betriebsverantwortliche Stelle (BVA) definiert. Datenschutz- und sicherheitsrelevante Vorfälle oder Auffälligkeiten sind umgehend an die betriebsverantwortliche Stelle des NOOTS zu melden.
  3. Technischer Anschluss: Die NOOTS-Teilnehmer sind verpflichtet, die von der betriebsverantwortlichen Stelle bereitgestellte Software („Sichere Anschlussknoten“) für Übermittlung von Nachweisen und Daten über das NOOTS zu verwenden. Die Software muss durch die NOOTS-Teilnehmer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dazu sind neu veröffentlichte Versionen der Software unverzüglich in Betrieb zu nehmen. Der Anschluss an das NOOTS erfolgt erst nach einer erfolgreichen Anbindung an die Testumgebung. Prozessuale und technische Details der Anbindung sind dem NOOTS Anschlussleitfaden in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.
  4. Notfallmanagement: Die betriebsverantwortliche Stelle für das NOOTS ist berechtigt, den Anschluss eines NOOTS-Teilnehmers vorübergehend zu deaktivieren, um Gefährdungen anderer Teilnehmer oder einen unrechtmäßigen Abfluss von Daten zu verhindern.