D-Stack Finanzierungsmodell
IT-Planungsrat | 17.06.2026 | 50. Sitzung | B-2026/18-IT
- Damit die Länder die Integration von D-Stack-Lösungen in eigene Ökosysteme zuverlässig planen sowie notwendige Investitionen in zum D-Stack redundante eigene Bestandslösungen begrenzen können, beschließt der IT-Planungsrat ergänzend zum Beschluss B-2026/03-IT:
- Der Bund trägt mit Unterstützung der FITKO für die verfassungsrechtskonforme Konzeption und Entwicklung, Betrieb, Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der fünf Basiskomponenten des D-Stacks die fachliche Verantwortung:
- Identität und Vertrauen (eID, EUDI-Wallet)
- Datenaustausch (FIT-Connect)
- Datenabruf (NOOTS) im Rahmen der Verpflichtungen des NOOTS-Staatsvertrags
- Zahlungsabwicklung (ZBDS)
- Postfach/ Benachrichtigung (ZaPuk)
- Der Bund finanziert im Sinne der Ziffer 2:
- Identität und Vertrauen (eID, EUDI-Wallet)
- Datenaustausch (FIT-Connect)
- Datenabruf (NOOTS) im Rahmen der Verpflichtungen des NOOTS-Staatsvertrags
- Zahlungsabwicklung (ZBDS) und Postfach/ Benachrichtigung (ZaPuk) sind Gegenstand einer Konzeptionierung inklusive Betriebs- und Finanzierungsmodell bis spätestens zur 52. Sitzung des IT-Planungsrats.
- Die Länder stellen verbindlich die Anbindung und Flächendeckung der Basiskomponenten der Ziffer 3 sicher und verpflichten sich zur Nutzung.
- Für die weitere Ausgestaltung des D-Stacks stellt der Bund eine verbindliche Meilensteinplanung spätestens zur 52. Sitzung zur Verfügung. Die Länder legen eine darauf abgestimmte verbindliche Meilensteinplanung für die Umsetzung der Ziffer 5 ebenfalls spätestens zur 52. Sitzung vor.
- Die inhaltliche und übergreifende Ausgestaltung des Plattformkerns wird im Portfolioboard zwischen Bund und Ländern koordiniert.