D-Stack Finanzierungsmodell

IT-Planungsrat | 17.06.2026 | 50. Sitzung | B-2026/18-IT

  1. Damit die Länder die Integration von D-Stack-Lösungen in eigene Ökosysteme zuverlässig planen sowie notwendige Investitionen in zum D-Stack redundante eigene Bestandslösungen begrenzen können, beschließt der IT-Planungsrat ergänzend zum Beschluss B-2026/03-IT:
  2. Der Bund trägt mit Unterstützung der FITKO für die verfassungsrechtskonforme Konzeption und Entwicklung, Betrieb, Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der fünf Basiskomponenten des D-Stacks die fachliche Verantwortung: 
    1. Identität und Vertrauen (eID, EUDI-Wallet)
    2. Datenaustausch (FIT-Connect)
    3. Datenabruf (NOOTS) im Rahmen der Verpflichtungen des NOOTS-Staatsvertrags
    4. Zahlungsabwicklung (ZBDS)
    5. Postfach/ Benachrichtigung (ZaPuk)
  3. Der Bund finanziert im Sinne der Ziffer 2:
    1. Identität und Vertrauen (eID, EUDI-Wallet)
    2. Datenaustausch (FIT-Connect)
    3. Datenabruf (NOOTS) im Rahmen der Verpflichtungen des NOOTS-Staatsvertrags
  4. Zahlungsabwicklung (ZBDS) und Postfach/ Benachrichtigung (ZaPuk) sind Gegenstand einer Konzeptionierung inklusive Betriebs- und Finanzierungsmodell bis spätestens zur 52. Sitzung des IT-Planungsrats. 
  5. Die Länder stellen verbindlich die Anbindung und Flächendeckung der Basiskomponenten der Ziffer 3 sicher und verpflichten sich zur Nutzung.
  6. Für die weitere Ausgestaltung des D-Stacks stellt der Bund eine verbindliche Meilensteinplanung spätestens zur 52. Sitzung zur Verfügung. Die Länder legen eine darauf abgestimmte verbindliche Meilensteinplanung für die Umsetzung der Ziffer 5 ebenfalls spätestens zur 52. Sitzung vor.
  7. Die inhaltliche und übergreifende Ausgestaltung des Plattformkerns wird im Portfolioboard zwischen Bund und Ländern koordiniert.