Deutschland-Architektur

IT-Planungsrat | 17.06.2026 | 50. Sitzung | B-2026/17-IT

  1. Zur Festlegung und Weiterentwicklung der Governance der Deutschland-Architektur wird das geltende „Rahmenkonzept Föderales IT-Architekturmanagement“ in der Version 2, beschlossen im Juni 2024 (Beschluss 2024/26), fortgeschrieben. Der IT-Planungsrat beauftragt den Bund und die FITKO (Architekturmanagement) unter Federführung des Schwerpunktthemenpaten „Digitale Anwendungen“ Bremen und unter Beteiligung des föderalen IT-Architekturboards mit der Umsetzung und Vorlage des Ergebnisses spätestens zur 52. Sitzung. Um eine Mitarbeit der Länder wird gebeten.
  2. Im Rahmen der Fortschreibung sind insbesondere die seitdem gefassten Beschlüsse sowie die fachlichen und organisatorischen Entwicklungen zur Deutschland-Architektur und zum D-Stack einzubeziehen.  
  3. Ziel der Fortschreibung ist die Erarbeitung eines bundeseinheitlichen „Rahmenkonzepts IT-Architekturmanagement“, das die Anforderungen des Bundes berücksichtigt und die Grundlage für ein übergreifendes IT-Architekturmanagement von Bund, Ländern und Kommunen schafft.
  4. Die Ergebnisse der für 2026 vorgesehenen Evaluation des bestehenden „Rahmenkonzeptes Föderales IT-Architekturmanagement“ sind in die Weiterentwicklung einzubeziehen. Sofern die Evaluation zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht abgeschlossen ist, sind die Ergebnisse nach ihrem Vorliegen unverzüglich zu berücksichtigen. 
  5. Der IT-Planungsrat bittet den Bund (als Federführer) und beauftragt die FITKO, die gemeinsamen Architekturmanagementkapazitäten auf die Ausgestaltung des D-Stacks und die Unterstützung des Roll-Outs zu fokussieren. Bis zur 51. Sitzung werden relevante Architekturartefakte, insbesondere eine Fähigkeitenlandkarte für den Plattformkern sowie Konkretisierungen der Funktionsbausteine der D-Architektur vorgelegt (mit Fokus auf Produkte und Vorhaben mit Bezug zum D-Stack, v.a. ZaPuK und die ZBDS).