Deutschland-Architektur
IT-Planungsrat | 17.06.2026 | 50. Sitzung | B-2026/17-IT
- Zur Festlegung und Weiterentwicklung der Governance der Deutschland-Architektur wird das geltende „Rahmenkonzept Föderales IT-Architekturmanagement“ in der Version 2, beschlossen im Juni 2024 (Beschluss 2024/26), fortgeschrieben. Der IT-Planungsrat beauftragt den Bund und die FITKO (Architekturmanagement) unter Federführung des Schwerpunktthemenpaten „Digitale Anwendungen“ Bremen und unter Beteiligung des föderalen IT-Architekturboards mit der Umsetzung und Vorlage des Ergebnisses spätestens zur 52. Sitzung. Um eine Mitarbeit der Länder wird gebeten.
- Im Rahmen der Fortschreibung sind insbesondere die seitdem gefassten Beschlüsse sowie die fachlichen und organisatorischen Entwicklungen zur Deutschland-Architektur und zum D-Stack einzubeziehen.
- Ziel der Fortschreibung ist die Erarbeitung eines bundeseinheitlichen „Rahmenkonzepts IT-Architekturmanagement“, das die Anforderungen des Bundes berücksichtigt und die Grundlage für ein übergreifendes IT-Architekturmanagement von Bund, Ländern und Kommunen schafft.
- Die Ergebnisse der für 2026 vorgesehenen Evaluation des bestehenden „Rahmenkonzeptes Föderales IT-Architekturmanagement“ sind in die Weiterentwicklung einzubeziehen. Sofern die Evaluation zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht abgeschlossen ist, sind die Ergebnisse nach ihrem Vorliegen unverzüglich zu berücksichtigen.
- Der IT-Planungsrat bittet den Bund (als Federführer) und beauftragt die FITKO, die gemeinsamen Architekturmanagementkapazitäten auf die Ausgestaltung des D-Stacks und die Unterstützung des Roll-Outs zu fokussieren. Bis zur 51. Sitzung werden relevante Architekturartefakte, insbesondere eine Fähigkeitenlandkarte für den Plattformkern sowie Konkretisierungen der Funktionsbausteine der D-Architektur vorgelegt (mit Fokus auf Produkte und Vorhaben mit Bezug zum D-Stack, v.a. ZaPuK und die ZBDS).