Pilotierung NOOTS-Anbindungsprojekte
IT-Planungsrat | 18.03.2026 | 49. Sitzung | B-2026/13-IT
- Der IT-Planungsrat beschließt, Haushaltsmittel für die Pilotierung von NOOTS-Anbindungsprojekten durch Online-Dienste und Register einzusetzen. Dies umfasst auch die Umstellung einer Registerführung nach dem Register-as-a-Service-Konzept. Hierfür stellt der Bund in 2026 einmalig Mittel in Höhe von 35 Mio. EUR aus dem Sondervermögen des Bundes zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Sonderleistung des Bundes im Jahr 2026, die im Rahmen des NOOTS-Staatsvertrags möglich ist und die dort getroffenen Regelungen nicht durchbricht. Die Mittel werden durch die fachlich koordinierende Stelle des NOOTS (FITKO) verwaltet und dürfen ausschließlich für die Anbindung von Online-Diensten und Registern an das NOOTS sowie die Umstellung einer Registerführung nach dem Register-as-a-Service-Konzept („Zwecke“) verwendet werden. Die Verwendung der Mittel in den genehmigten Projekten ist auch in 2027 zulässig.
- Die Durchführung der Projekte erfolgt gemäß den Darstellungen in Anlagen 1 und 2. Die fachlich koordinierende Stelle des NOOTS (FITKO) und der Bund wählen bis zum 21.05.2026 NOOTS-Anbindungsprojekte nach festgelegten Kriterien aus.
Die Mittel stehen für Anbindungsprojekte in Bund und Ländern zur Verfügung und können länderseitig auch für Kommunen, Kammern aus dem Bereich der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und Kassen verwandt werden. - Die projektverantwortlichen Mitglieder des IT-Planungsrats sind für die Maßnahmendurchführung sowie die ordnungsgemäße Mittelverwendung zuständig und tragen die Verantwortung für die Finanzen und Leistungserbringung. Die im Rahmen der Bewerbungen nicht abgerufenen Mittel sind zurück an den Bund zu übertragen.
- Antragsberechtigt sind stimmberechtigte Mitglieder des IT-Planungsrats. Einsendeschluss für Projektanträge ist der 30.04.2026.