Steuerungsgruppe NOOTS

IT-Planungsrat | 18.03.2026 | 49. Sitzung | B-2026/09-IT

  1. Der IT-Planungsrat bestimmt bei der Steuerung des Betriebs des durch die NOOTS-Netz-Verordnung bestimmten anderen Netz des Bundes im Sinne des § 3 Abs. 2 IT-NetzG die Steuerungsgruppe NOOTS als Arbeitsgremium nach § 6 Absatz 2 IT-NetzG, das die Umsetzung der gemeinsamen, dieses Netz betreffenden Festlegungen nach § 4 Absatz 1 IT-NetzG überwacht und die Interessen der Länder einbringt.
  2. Der IT-Planungsrat beauftragt die Steuerungsgruppe NOOTS Beschlüsse des IT-Planungsrats zu den gemeinsamen Festlegungen im Sinne von § 4 IT-NetzG vorzubereiten, sofern und soweit diese das vom NOOTS verwendete informationstechnische Netz als anderes Netz des Bundes im Sinne des § 3 Abs. 2 IT-NetzG betreffen.
  3. Der IT-Planungsrat stimmt der vorgelegten Änderung der Geschäftsordnung der Steuerungsgruppe NOOTS gemäß § 15 Absatz 5 der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats zu.
  4. Der IT-Planungsrat nimmt den Hinweis der Steuerungsgruppe auf, dass der NOOTS-Staatsvertrag auf die Geschäftsordnung des IT-Planungsrats verweist. Demnach kommen Beschlüsse zu Anschlussbedingungen entweder einstimmig zustande oder entfalten, sofern dies im Beschluss vorgesehen ist, Bindungswirkung nur im Zuständigkeitsbereich der von den zustimmenden Mitgliedern vertretenen Gebietskörperschaften. Die Steuerungsgruppe NOOTS empfiehlt jedoch die Anschlussbedingungen an das NOOTS insgesamt einstimmig zu beschließen.