Deutschland-Architektur

IT-Planungsrat | 18.03.2026 | 49. Sitzung | B-2026/04-IT

  1. Der IT-Planungsrat beschließt als erste Konkretisierung der strategischen Leitlinie der Deutschland-Architektur (Föderale Digitalstrategie, Beschluss 2024/40) (Anlage 1)
    1. die Definition der Deutschland-Architektur, 
    2. die Architekturprinzipien für die Deutschland-Architektur und den Deutschland-Stack in Ergänzung zur Nationalen Architekturrichtlinie,
    3. das Artefakte-Zielbild als Ordnungsrahmen für die zielgerichtete Planung und Steuerung der gemeinsamen IT-Landschaft von Bund und Ländern mit den Kommunen,
    4. die erste Version der Funktionsbausteine als Basisfunktionalitäten des Referenzmodells Deutschland-Architektur,
    5. das Deutschland-Architektur Governance-Eckpunktepapier.
  2. Der IT-Planungsrat beauftragt das FITKO-Architekturmanagement und bittet den Bund, die Ergebnisse des Vorprojekts fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. 
  3. Der IT-Planungsrat beauftragt das FITKO-Architekturmanagement und den Bund unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen als Patin für das Schwerpunktthema „Digitale Anwendungen“ mit der Festlegung der für das Management der Deutschland-Architektur notwendigen Governance-Struktur entsprechend dem Governance-Eckpunktepapier. Das Föderale IT-Architekturboard ist zu beteiligen und die Ergebnisse sind zur 50. Sitzung dem IT-Planungsrat zum Beschluss vorzulegen.
  4. Der IT-Planungsrat bittet den Bund für das Schwerpunktthema „Digitale Anwendungen“, anhand des Bausteins Ein- und Auszahlung im Projekt „Zentrale Bezahlkomponente D-Stack (ZBDS)“ eine erste Verprobung der Deutschland-Architektur durchzuführen und die Freie Hansestadt Bremen als Patin einzubinden, um die Wirksamkeit der Deutschland-Architektur in der Umsetzung zu erproben und ggf. zu optimieren. Die Entscheidung über eine mögliche Bereitstellung und Umsetzung der Komponente obliegt allein dem Bund.