Deutschland-Stack

IT-Planungsrat | 18.03.2026 | 49. Sitzung | B-2026/03-IT

  1. Gemeinsames Vorgehen: Der Deutschland-Stack wird federführend durch den Bund aufgebaut und gemeinsam mit den Akteuren im digitalen Ökosystem aufgesetzt. Der IT-Planungsrat unterstützt die portfolio-orientierte, schrittweise Entwicklung des Deutschland-Stacks. Priorität sollte auf der Auswahl bzw. Entwicklung und Festlegung wichtiger übergreifender Basisdienste bzw. -Komponenten des D-Stacks liegen, insbesondere eines einheitlichen und zu beschließenden verbindlichen Plattformkerns. Darüber hinaus begrüßt der IT-Planungsrat den Fokus auf eine bessere Interoperabilität beim Einsatz künstlicher Intelligenz und eine stärkere Fokussierung auf semantische Technologien.
  2. Einheitlicher Plattformkern und initiales Portfolio: Der einheitliche Plattformkern in erster Fassung besteht aus den Basisdiensten Identität und Vertrauen, Datenaustausch, Datenabruf, Zahlungsabwicklung und Postfach. Bund, Länder und Kommunen streben die Nutzung der im Rahmen des Deutschland-Stacks entwickelten Lösungen bei Neu- und Weiterentwicklungen gemäß Anlage „Portfolio“ an.
  3. Festlegung der Standards: Der IT-Planungsrat beschließt die in der Anlage „Standards“ dargestellten Standards in ihrer aktuellen Fassung als verbindliche Grundlage der Lösungen des Deutschland-Stacks.
  4. Schlanke Fortschreibung dieser Standards: Die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Standards und Entwicklung neuer Standards für den Deutschland-Stack erfolgt unter Beachtung der IT-Architekturrichtlinie im Rahmen der für das Föderale IT-Standardisierungsboard festgelegten Prozesse gemeinsam mit dem Bund als Federführer für den Deutschland-Stack.