Integration der EU-Interoperabilitätsbewertung
IT-Planungsrat | 26.11.2025 | 48. Sitzung | B-2025/42-IT
Der IT-Planungsrat beschließt, dass seine Beschlüsse daraufhin überprüft werden, ob sie Interoperabilität betreffen und ob sie die Zusammenarbeit über EU-Grenzen hinweg fördern. Die fachliche Einschätzung des Interoperabilitätsbezugs erfolgt durch die einreichende Stelle. Bei festgestelltem Interoperabilitätsbezug erstellt die einreichende Stelle die erforderliche Dokumentation (Interoperabilitäts-Assessment gemäß Verordnung (EU) 2024/903, Art. 3) und reicht diese bei der EU ein.
Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO,
- die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Angaben zum Interoperabilitätsbezug qualitätssichernd zu prüfen
- sowie bei Bedarf die Kontaktaufnahme zur Nationalen Kontaktstelle zu empfehlen oder zu unterstützen.