Erhebung der Erfüllungsaufwände OZG-Umsetzung
IT-Planungsrat | 26.11.2025 | 48. Sitzung | B-2025/41-IT
- Der IT-Planungsrat stellt entsprechend dem Beschluss der Digitalministerkonferenz die benötigten Ressourcen für die Durchführung der Evaluation in Höhe von maximal 400 TEUR über die FITKO bereit.
- Der IT-Planungsrat richtet eine temporäre Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, die mit organisatorischer Unterstützung durch die FITKO mit der Erstellung eines Konzepts zur einheitlichen und strukturierten Erhebung der Erfüllungsaufwände entsprechend des gesetzlichen Auftrags nach § 11 Nr. 2 OZG bis zur 49. Sitzung des IT-Planungsrats beauftragt wird.
- Die Länder werden gebeten, ihre jeweiligen Erfüllungsaufwände nach Maßgabe des Konzepts nach Ziffer 1 zum Stichtag 01.01.2026, 01.01.2028, 01.01.2030 an die FITKO zu übermitteln.
- Die FITKO stellt die konsolidierte Meldung dieser Erfüllungsaufwände der mit der Evaluation des OZG beauftragten Einrichtung zur Verfügung.