Portfoliosteuerung des IT-Planungsrats

IT-Planungsrat | 26.11.2025 | 48. Sitzung | B-2025/33-IT

  1. Der IT-Planungsrat bestätigt die Notwendigkeit einer einheitlichen Portfoliosteuerung. Bund und Länder werden sich in einer Sondersitzung im 1. Quartal 2026 mit den Empfehlungen hinsichtlich Rollendefinition der FITKO (übergreifend und bezüglich IT-Architektur/IT-Standards sowie des Produktportfolios) befassen. Darauf aufbauend wird der IT-Planungsrat in seiner 49. Sitzung die Portfoliosteuerung beschließen.
  2. Die FITKO erstellt bis zum 15.12.2025 eine vollständige Übersicht über alle Produkte, Projekte und Services, die derzeit von ihr betreut werden bzw. über ihren Wirtschaftsplan finanziert werden. Außerdem legt sie einen Vorschlag für einen Kriterienkatalog zur Priorisierung vor.
  3. Der IT-Planungsrat errichtet einen erweiterten Steuerungskreis nach dem Muster der Steuerungsgruppe NOOTS und beauftragt ihn zur Unterstützung der FITKO, um die notwendigen Grundlagen für die zu 1 zu klärende Entscheidung zur Portfoliosteuerung zu schaffen, insbesondere einem Konzept zur Portfoliosteuerung einschließlich einem Vorschlag zu Methoden und Prozessen (Wirkungsmonitoring und Controlling) (Beschluss 2020/58).
  4. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, unter Berücksichtigung der Organisationsuntersuchung mit externer Begleitung, ein einheitliches Portfoliomanagement für das gesamte Portfolio gem. Ziffer 1 und 2 aufzubauen. Die für eine Beauftragung durch den Vorsitz erforderlichen Haushaltsmittel werden aus Haushaltsmitteln des laufenden Jahres aufgebracht.
  5. Der IT-Planungsrat übergibt dem erweiterten Steuerungskreis die Federführung für die föderale Digitalstrategie und hebt die Ziffer 3 des Beschlusses 2025/02 auf, somit gelten die Aufgaben der bisherigen Projektgruppe als erfüllt.