Umsetzungsstand SDG-Anforderung

IT-Planungsrat | 26.11.2025 | 48. Sitzung | B-2025/45-IT

  1. Der IT-Planungsrat bittet die Länder, bis zum 30. Juni 2026 den Erfüllungsgrad bei mindestens 25 Prozent der von den FIM-Redaktionen gelieferten Leistungsbeschreibungen zu SDG-relevanten Leistungen um mindestens eine Stufe zu steigern und die Informationen in deutscher und englischer Sprache über den PVOG bereitzustellen.
  2. Der IT-Planungsrat bittet die Länder, bis zum 30. Juni 2026 den aktuellen Stand der vorhandenen Online-Dienste für die SDG2-Verfahren R1 (Beantragung Geburtsnachweis), S1 (Beantragung Wohnsitznachweis) und V4 (Beantragung Emissionsplaketten) zu erheben, im weiteren Verlauf die Kommunen bei der Bereitstellung dieser Online-Dienste zu unterstützen und ggfs. die Optionen zur zentralen Bereitstellung dieser Leistungen als Online-Verfahren ohne Ortsbezug zu prüfen, falls diese nicht durch Eigenentwicklungen oder EfA-Dienste abgedeckt sind.
  3. Der IT-Planungsrat bittet die Länder, bis zum 30. Juni 2026 festzulegen, welche föderalen Online-Dienste als Data Consumer nach der Produktivsetzung der Intermediären Plattform über das NOOTS an das EU-OOTS angeschlossen werden können. Datenbasis für die Auswahl der geeigneten Dienste ist die Evidence Survey mit Stand vom 31. Dezember 2025.
  4. Diese Maßnahmen tragen zur beschleunigten Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway bei. Der Bund berichtet im jährlichen Sachstandsbericht über die tatsächliche Umsetzung.