Damit wird ein zentraler Schritt vollzogen: Was lange vorbereitet wurde, wird nun umgesetzt – mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Standards und einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung.
Der IT-Planungsrat versteht sich im Geist der föderalen Modernisierungsagenda nicht nur als Steuerungsgremium für Digitalisierung, sondern als Akteur, der einen Beitrag zur gesamtstaatlichen Resilienz und Zukunftsfähigkeit Deutschlands leistet.
Deutschland-Stack: Verbindlicher Plattformkern unter Federführung des Bundes
Der Deutschland-Stack wird federführend durch den Bund aufgebaut und bildet künftig den gemeinsamen Plattformkern der Verwaltungsdigitalisierung. Der IT-Planungsrat verpflichtet sich auf die portfolio-orientierte, schrittweise Entwicklung und setzt dabei klare Prioritäten auf zentrale Basiskomponenten sowie zentrale Lösungen für Identität, Datenaustausch, Datenabruf, Zahlungsabwicklung und Kommunikation. Bund, Länder und Kommunen werden Lösungen, die im Rahmen des Deutschland-Stacks entwickelt werden, bei Neu- und Weiterentwicklungen konsequent nutzen. Damit entsteht erstmals eine gemeinsame technische Grundlage für digitale Verwaltungsleistungen in Deutschland.
Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) betont die Tragweite des Beschlusses:
„Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir eine verbindliche Grundlage für die Nutzung von zentralen digitalen Komponenten und Services aus dem Deutschland-Stack. Es ist ein Zeichen des Aufbruchs, dass wir ebenenübergreifend auch die Standards des Deutschland-Stacks für verbindlich erklärt haben, die wir über mehrere Konsultationen erarbeitet haben. Es ist ein starkes Zeichen von Bund und Ländern zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden.“
Dr. Heiko Geue, Co-Vorsitzender des IT-Planungsrats und Minister für Finanzen und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Der IT-Planungsrat hat mit heutigem Beschluss zu den Standards des Deutschland-Stack seine Handlungsfähigkeit belegt. Er hat damit den Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vor der Frist erfüllt.“
Gemeinsames föderales Portfolio: Priorisierung, Wirkung und neue Steuerungslogik
Parallel zum technischen Fundament wird die Zusammenarbeit konsequent auf ein gemeinsames föderales Portfolio ausgerichtet. Der IT-Planungsrat bündelt seine Aktivitäten künftig stärker in einem abgestimmten Portfolio und richtet sie konsequent an gemeinsamen Zielen aus. Das gemeinsame Portfoliomanagement verbindet erstmals strategische Priorisierung und Umsetzung in einem durchgängigen Steuerungsansatz.
Dr. Heiko Geue, Co-Vorsitzender des IT-Planungsrats und Minister für Finanzen und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, erklärt:
„Mit der Verständigung auf gemeinsame Kriterien und ein übergreifendes Portfoliomanagement schaffen wir eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Wir gehen einen wichtigen Schritt hin zu mehr Verbindlichkeit, Transparenz und strategischer Steuerungsfähigkeit.“
Föderales Architekturmanagement und gestärkte FITKO
Ein zentraler Bestandteil des neuen Ansatzes ist die enge Verzahnung von Portfoliosteuerung und föderalem IT-Architekturmanagement. Architektur, Standards und Portfolio werden künftig als integriertes System gedacht und gesteuert. Die FITKO übernimmt in diesem Zusammenhang eine deutlich gestärkte Rolle als strukturierende und qualitätssichernde Instanz.
Dr. André Göbel, Präsident der FITKO (Föderale IT-Kooperation), erklärt:
„Eine gemeinsame Portfoliosteuerung des IT-Planungsrats ist ein wichtiger Schritt zur Fokussierung der Kapazitäten in der föderalen Verwaltungsdigitalisierung. Gemeinsame Leitlinien und Standards schaffen die Grundlage, Vorhaben stärker an Wirkung und Nachnutzung auszurichten und die föderale Zusammenarbeit im Digitalbereich strategischer zu steuern.“
Diese und weitere Beschlüsse der 49. Sitzung des IT-Planungsrats können etwa eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.
Der ebenfalls in der Sitzung zur Veröffentlichung freigegebene Jahresbericht des IT-Planungsrats wird Anfang April unter Publikationen veröffentlicht.
Über den deutschen IT-Planungsrat
Der deutsche IT-Planungsrat unterstützt als politisches Steuerungsgremium die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Er fördert nutzungsorientierte elektronische Verwaltungsdienste und wirkt auf einen wirtschaftlichen, effizienten und sicheren IT-Betrieb der Verwaltung hin.
Weitere Informationen: www.it-planungsrat.de
Über die FITKO
Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) bildet den operativen Unterbau des IT-Planungsrats. Sie wurde nach Inkrafttreten der Änderung des IT-Staatsvertrages (Oktober 2019) am 1. Januar 2020 als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft aller Länder und des Bundes errichtet. Mit Sitz in Frankfurt am Main bündelt die FITKO die nötigen Ressourcen und Kompetenzen unter einem Dach, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Auftrag des IT-Planungsrats zielgerichtet zu koordinieren und voranzutreiben.
Weitere Informationen: www.fitko.de
