IT-Planungsrat tagt in Hamburg: Enge Kooperation, mehr Onlineservices und innovative Impulse beschleunigen den digitalen Wandel

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Gruppenfoto der Teilnehmenden der 36. Sitzung des IT-Planungsrats

Gruppenfoto der Teilnehmenden der 36. Sitzung des IT-Planungsrats © Daniel Reinhardt / Senatskanzlei Hamburg

Heute war der IT-Planungsrat zu Gast in Hamburg, dem Vorsitzland 2021. Das Steuerungsgremium von Bund und Ländern treibt die Digitalisierung der Verwaltung voran. Im Fokus der Beratungen standen die konsequente Ausrichtung der Verwaltung an den Bedürfnissen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen sowie die stärkere Einbindung von innovativen Unternehmen und Startups in den Digitalisierungsprozess.

Jan Pörksen, Chef der Hamburger Senatskanzlei und Vorsitzender des IT-Planungsrates: „Wir wollen die entstandene Dynamik der OZG-Umsetzung nutzen, um die Modernisierung der Verwaltung jetzt entscheidend voranzutreiben. Unser Ziel ist es – über die Bereitstellung von Online-Diensten hinaus – vollständig digitalisierte Prozesse zu schaffen, die nicht nur einen guten Service für Bürgerinnen und Bürger ermöglichen, sondern auch die Behördenarbeit effizient und dienstleistungsorientiert gestalten. Deshalb treten wir für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein und machen technologische Innovationen für die Verwaltung nutzbar.“

Beschleunigung der Digitalisierung
Auf der Tagesordnung stand u.a. die Empfehlung zur Weiterentwicklung der Digitaltauglichkeit der Verwaltung. Ziel ist es, schneller einfache, digital- und praxistaugliche Verwaltungsprozesse zu entwickeln. Die Optimierung interner Abläufe durch zeitgemäße digitale Lösungen kommt den Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zugute. So soll zum Beispiel die technische und rechtliche Gleichstellung von digitalen und schriftlichen Nachweisen geprüft werden. Außerdem geht es um die praktische Umsetzung bei der Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, die unter anderem für die Einführung des „Once-Only“-Prinzips erforderlich ist. Auch soll der Frage nachgegangen werden, wie Gesetze in Einklang mit digitalen Verwaltungsprozessen entwickelt werden können, um Effizienz und Nutzerfreundlichkeit von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger weiter zu steigern.

Nutzung externer Innovationspotenziale
Die Arbeitsgruppe „Verwaltung & externe Innovator*innen/ Startups“ hat dem IT-Planungsrat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht führt Erkenntnisse und Fördermöglichkeiten auf, die die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern und innovativen, aufstrebenden Unternehmen stärken können. Dringend benötigte Expertise und technische Neuerungen für den öffentlichen Sektor zu erschließen hat hohe Priorität. Um als Verwaltung anschlussfähig zu bleiben, bieten Startups und innovative Unternehmen oftmals effiziente und schnelle Lösungsentwicklungen an. Um diese nutzen zu können, wurden durch die Arbeitsgruppe bisherige Hindernisse identifiziert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

OZG-Umsetzung: Kommunale Nachnutzung von EfA-Dienstleistungen
Ein wichtiges Signal in Richtung Kommunen ist der heutige Beschluss des IT-Planungsrats, einen virtuellen Marktplatz aufzubauen, der eine Nachnutzung von Online-Diensten nach dem Prinzip Einer für Alle (EfA) – also eine einmal entwickelte digitale Lösung wird anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt – auch für die Kommunen ermöglicht. Mit der Umsetzung solch eines ganzheitlichen EfA-Nachnutzugsmodells wurde die govdigital eG beauftragt, die über ihre 20 Genossenschaftsmitglieder bundesweit rund 65 Prozent aller Kommunen erreicht. Ziel ist es, einen anbieteroffenen Marktplatz zu gestalten, in dem auch Leistungsangebote anderer Nachnutzungsmodelle, wie zum Beispiel der von der FITKO (Föderale IT-Kooperation) betreute FIT-Store, angeboten werden können. Über den FIT-Store werden zentral durch die FITKO betriebsbereite Leistungen zu standardisierten Vertragsbedingungen eingekauft, im FIT-Store angeboten und an nachnutzungsinteressierte Länder weiterverkauft. Die govdigital und die FITKO werden eng zusammenarbeiten, um den FIT-Store als Bestandteil des neuen Marktplatzes fortzuführen und weiterzuentwickeln.

Diese und alle weiteren Beschlüsse der 36. Sitzung des IT-Planungsrates können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.

 

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