Bund übernimmt Vorsitz im IT-Planungsrat

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Mit dem 1. Januar 2022 hat der CIO des Bundes, Dr. Markus Richter, den Vorsitz des IT-Planungsrats, dem zentralen Bund-Länder-Gremium für Digitalisierung der Verwaltung, turnusgemäß übernommen. Der Endspurt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird dieses Jahr im Vordergrund stehen. Noch einmal muss Fahrt aufgenommen werden, um bis zum Jahresende viele neue digitale Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen für Bürger:innen und Unternehmen bereitzustellen. Zudem gilt es, jetzt die Weichen für eine Weiterentwicklung zu stellen und mit einem „OZG 2.0“ einen nahtlosen Übergang für dieses Vorhaben zu schaffen.

Ein Schwerpunkt wird dieses Jahr der Endspurt in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Bis zum Jahresende sind viele neue digitale Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen für Bürger:innen und Unternehmen bereitzustellen. Die Umsetzung nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA-Prinzip) wird die Umsetzung des OZG für Bund, Länder und Kommunen effizienter und schneller werden lassen. Dies hat die Freie und Hansestadt Hamburg im vergangenen Jahr im Zuge ihres Vorsitzes bereits gezielt vorangetrieben.

Der Umsetzungsprozess wird mit mehr Transparenz über aktuelle und bereits erfolgreich erledigte Aufgaben sichtbarer gemacht – auch im europäischen und internationalen Vergleich. Das OZG-Dashboard ist hierfür bereits ein guter Ansatz, der weiter ausgebaut werden soll.

Darüber hinaus gilt es jetzt, die Weichen für eine Weiterentwicklung zu stellen und mit einem „OZG 2.0“ einen nahtlosen Übergang für eine weitere Digitalisierung der Verwaltung zu schaffen. Der Koalitionsvertrag im Bund enthält zudem neue Anforderungen an die Verwaltungsservices.  

Wichtige Grundlage hierfür ist die Registermodernisierung, die der IT-Planungsrat als weiteres Schwerpunktthema in diesem Jahr voranbringen wird. Die Modernisierung der Register wird zunehmend ermöglichen, dass Bürger:innen sowie Unternehmen Nachweise nur noch einmalig übermitteln müssen (Once-Only-Prinzip). Die Behörden können diese Nachweise dann untereinander austauschen. Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit sollen dabei weiterhin im Fokus der Entwicklungen stehen.

Außerdem wird die Weiterentwicklung der föderalen Infrastrukturen auch im Jahr 2022 auf der Agenda des IT-Planungsrats stehen. Die Nutzung gemeinsamer Netz-Infrastrukturen des Portalverbunds oder der deutschen Verwaltungscloud sind auch mit Blick auf die Cyber- und IT-Sicherheit auszubauen.

Auch im Jahr 2022 gilt es, die FITKO (Föderale IT-Kooperation) weiter zu stärken. Durch eine solide Finanzierung und mit neuen Impulsen wird die FITKO als starker und zuverlässiger Partner die Vorhaben des IT-Planungsrates weiter unterstützen und vorantreiben.