Projekte & Programme
Vielfältige Vorhaben zur Umsetzung einer modernen Verwaltung
Eine Aufgabe des IT-Planungsrats besteht laut IT-Staatsvertrag darin, „Projekte und Produkte des informations- und kommunikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens“ zu steuern (§ 1 Absatz 1 IT-Staatsvertrag). Projekte sind dabei zeitlich befristete Vorhaben, die dem im Staatsvertrag genannten Zweck dienen müssen. Aufgrund dieser allgemein gehaltenen Definition können Projekte des IT-Planungsrats sehr unterschiedliche Vorhaben umsetzen. Leitend für die Projektauswahl ist seit 2025 auch die Föderale Digitalstrategie des IT-Planungsrats.
Der Bund, ein Land oder ein Konsortium mehrerer Länder oder von Bund und Ländern erklären sich bereit, die Federführung von Projekten zu übernehmen. Bei der Steuerung der Projekte wird der IT-Planungsrat von der FITKO unterstützt.
Neben der Realisierung von Einzelvorhaben durch Projekte werden auch ganze Vorhabenbündel durch Programme gemeinsam koordiniert und umgesetzt. Aktuell sind dies die OZG-Umsetzung sowie die Registermodernisierung / NOOTS.