Föderale Zusammenarbeit

Zusammen kommt man weiter als allein.

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung erfordert gemeinsame IT-Standards und Systeme. Die strategische Koordination der föderalen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen übernimmt dabei der deutsche IT-Planungsrat. Weitreichende Dialogstrukturen beziehen die relevanten Stakeholder aktiv ein und vernetzen sie miteinander, wodurch auch die Gremienarbeit erleichtert und der Wissensaustausch gefördert wird. 

Gremienstruktur

Überischt der Gremien des IT-Planungsrats, siehe Beschreibungstext

Der IT-Planungsrat ist das zentrale politische Gremium bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Er ist direkt mit verschiedenen weiteren Akteuren und Gremien vernetzt.

Dazu gehören:

  • Ministerpräsidentenkonferenz
  • Finanzministerkonferenz
  • Fachministerkonferenzen
  • Steuerungskreis
  • Abteilungsleiterrunde (AL-Runde)
  • Föderales IT-Architekturboard
  • Föderales IT-Standardisierungsboard
  • Steuerungsgruppe NOOTS
  • FITKO (Föderale IT-Kooperation)

Weitere Gremien im Umfeld des IT-Planungsrats:

  • Kommunalgremium
  • Lenkungsgremium GDI-DE
  • AG EfA-Finanzierung

Arbeitsformate der Schwerpunktthemen des IT-Planungsrats:

  • Digitale Infrastruktur
    • Arbeitsgruppe Cloud Computing und digitale Souveränität
    • Arbeitsgremium Verbindungsnetz
    • Kooperationsgruppe Green-IT
  • Digitale Transfomation
    • Arbeitsgruppe EVB-IT
  • Datennutzung
    • Arbeitsgruppe Datennutzung
  • Informationssicherheit
    • Arbeitsgruppe Informationssicherheit

Befristete Projektgruppen des IT-Planungsrats:

  • Rahmenbedingungen für den Betrieb von EfA-Online-Services (RaBe)
  • Finanzplanung
  • Semantische Interoperabilität

Neben den bestehenden Dialogstrukturen können durch einen Beschluss des IT-Planungsrats auch neue Gremien, Arbeitsformate und Projektgruppen eingesetzt werden. Basis dafür bildet der „Gremiensteckbrief“. Weitere Informationen und das Template des Gremiensteckbriefs gibt es im Beschluss zur Gremienbereinigung.

Zum Beschluss 2023/41