Verwaltungsdigitalisierung: IT-Planungsrat beschließt dauerhafte und flexiblere Finanzierungslösungen

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Fotografie der IT-Planungsrat-Mitglieder

Foto: FITKO

Die Mitglieder des deutschen IT-Planungsrats – das zentrale Steuerungsgremium zur Digitalisierung der Verwaltung – trafen sich heute in Wiesbaden, um über Themen der digitalen Transformation der deutschen Verwaltung zu beraten. Unter Leitung des diesjährigen Vorsitzenden Patrick Burghardt, Staatssekretär, CIO und Bevollmächtigter der hessischen Landesregierung für E-Government und Informationstechnologie, wurden wichtige Beschlüsse zu Finanzierungsfragen gefasst. Verabschiedet wurde auch der „Kommunalpakt“ zur Stärkung der Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der Umsetzung von Online-Diensten für Verwaltungsleistungen.

 

FITKO-Budget: Mitglieder einigen sich auf mehr Flexibilität

Die von Bund und Ländern gemeinsam getragene FITKO (Föderale IT-Kooperation) unterstützt den IT-Planungsrat bei der Umsetzung seiner Beschlüsse. Für die dafür notwendigen finanziellen Mittel muss der IT-Planungsrat bisher den Wirtschaftsplan bis Ende des ersten Quartals des Vorjahres beschließen. Aufträge und Projekte, die der IT-Planungsrat danach beauftragen will, kann die FITKO in ihrem Wirtschaftsplan nur über einen Nachtragshaushalt anpassen oder nicht bearbeiten.

Um hier mehr Flexibilität und langfristige finanzielle Planungssicherheit auch für mehrjährige föderale Projekte zu gewährleisten, muss der IT-Staatsvertrag geändert werden. Dieser regelt neben der Zusammenarbeit des IT-Planungsrats auch die Finanzierungsmodalitäten der FITKO. Der in der heutigen Sitzung beschlossene Änderungsentwurf sieht ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget vor, das von Bund und Ländern gemeinsam zur Verfügung gestellt und in die Finanzplanung der FITKO aufgenommen werden soll. Die Höhe soll nicht im IT-Staatsvertrag festgelegt werden, da es sich größtenteils aus konkreten Projekten bestimmt. Ein Teil davon soll flexibel für kurzfristig länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen verwendet werden können. Der beschlossene Änderungsentwurf muss noch weitere föderale Gremien durchlaufen, bevor eine Befassung und Ratifizierung durch die Parlamente in Bund und Ländern stattfinden kann. Ziel ist es, dass die Änderungen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten können.

„Je weiter die Digitalisierung der Verwaltungen in Deutschland voranschreitet, desto mehr müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam erarbeiten. Mit der Änderung des IT-Staatsvertrags zur Einrichtung eines dauerhaften, gemeinsamen Digitalisierungsbudgets für föderale Projekte schaffen wir dafür die Voraussetzung. Zudem erreichen wir eine zusätzliche Flexibilisierung, mit der auch unterjährig auf Basis fachlicher Anforderungen Projekte neu aufgesetzt werden können“, sagte Vorsitzender Burghardt.

Jörg Kremer, kommissarischer Leiter der FITKO: „Die FITKO begrüßt den heute gefassten Beschluss zur Annahme des Änderungsentwurfs. Es ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer effektiven und effizienten Ressourcenallokation für zukünftige föderale Digitalisierungsprojekte und -initiativen.“

Kooperationsvereinbarung zwischen IT-Planungsrat und Kommunalen Spitzenverbänden: „Kommunalpakt“ verabschiedet

Zentrale Zielsetzung der heute verabschiedeten Kooperationsvereinbarung ist es, einen gemeinsamen Handlungsrahmen und Handlungsansätze für Bund, Länder und Kommunen zu schaffen, um die OZG-Umsetzung sowie die gesamte Verwaltungsdigitalisierung als föderale Gemeinschaft weiter voranzutreiben. Der im „Kommunalpakt“ beschlossene Weg berücksichtigt nicht nur die Nachnutzung nach dem EfA-Prinzip, sondern auch die durchgängige Digitalisierung: Erst wenn digitale Verwaltungsleistungen medienbruchfrei funktionieren, können Effizienzgewinne für die Vollzugsbehörden realisiert werden, so der Tenor der Vereinbarung.

„Wir wollen Online-Dienste in der Verwaltung schneller umsetzen und in die Fläche bringen. Dazu bedarf es einer besseren und zügigeren Kommunikation mit den Kommunen. Mit dem ‚Kommunalpakt‘ haben wir einen Weg gefunden, um uns aus dem IT-Planungsrat und den Ländern heraus über die Kommunalen Spitzenverbände rasch zu verständigen“, sagte Patrick Burghardt.

Für den Deutschen Städtetag, den Deutschen Landkreistag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund sagten die beratenden Mitglieder im IT-Planungsrat Dr. Uda Bastians, PD Dr. Ariane Berger und Alexander Handschuh: „Die Kommunen sind zentrale Akteure für die Digitalisierung der Verwaltung auf allen Ebenen. Der nun abgeschlossene Kommunalpakt ist daher ein wichtiges Signal, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf Augenhöhe fortzusetzen. Jetzt wird es darum gehen, den Pakt auch mit Leben zu füllen und gemeinsam daran zu arbeiten, digitale Verwaltungsleistungen in die Fläche zu bringen. Wir setzen dabei auf eine noch stärkere Unterstützung durch Bund und Länder.“

Deutsche Verwaltungscloud: Strategie geht in die Umsetzung

Außerdem wurde ein Umsetzungsprojekt der Strategie zur Deutschen Verwaltungscloud (DVC) beschlossen. Für den Aufbau der DVC wurden bereits wesentliche Architekturschichten standardisiert und Designprinzipien festgelegt, um föderale Cloud-Lösungen miteinander vernetzen zu können. Das beschlossene Umsetzungsprojekt forciert nun durch den Aufbau des Cloud Service Portals (CSP) die Verfügbarkeit der angebotenen Cloud-Services für die Verwaltung. Die Schwerpunkte des Projektes liegen auf dem Aufbau eines Portfolios mit ersten nutzbaren Angeboten bis Ende 2023, der Einrichtung einer Koordinierungsstelle sowie der Entwicklung einer weiterführenden Roadmap für das Jahr 2024.

Diese und weitere Beschlüsse der 41. Sitzung des IT-Planungsrats können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.