Die Nationale E-Government-Strategie (NEGS)
Abgestimmtes Vorgehen bei der Digitalisierung der Verwaltung
Bürger:innen und Unternehmen sollen im Kontakt mit Behörden umfassende, hochwertige und sichere digitale Lösungen nutzen können. Da bei vielen Vorgängen mehrere Verwaltungsebenen betroffen sind und um unnötige Doppelentwicklungen zu vermeiden, braucht es ein abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen. Das soll die Nationale E-Government-Strategie, kurz NEGS, sicherstellen.
Darin einigen sich Bund, Länder und Kommunen erstmals auf gemeinsame Ziele und Handlungsfelder bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Die NEGS wurde im September 2010 vom IT-Planungsrat beschlossen und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Seit 1. Oktober 2015 liegt sie in einer überarbeiteten Fassung vor. 2019 fand zudem eine umfassende Evaluation statt.
Die NEGS basiert auf den Grundsätzen des Föderalismus, der Gewaltenteilung, der Subsidiarität und der kommunalen Selbstverwaltung und fördert damit das koordinierte Handeln in Eigenverantwortung. Für die beteiligten Akteur:innen dient sie als Leitbild. Sie berücksichtigt wichtige wirtschaftliche, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen, die Einfluss auf die Verwaltung der Zukunft haben und bildet die Basis für die konkrete Maßnahmenplanung des IT-Planungsrates im jährlichen Aktionsplan und in der Standardisierungsagenda.
Die 5 Ziele der Nationalen E-Government-Strategie
In der NEGS verpflichten sich Bund und Länder in ihrem gemeinsamen sowie im jeweils eigenen Handeln auf folgende 5 Leitgedanken:
- Nutzen für Bürger:innen, Unternehmen und Verwaltung
Bürger:innen und Unternehmen können möglichst viele ihrer Anliegen über verschiedene Wege orts- und zeitunabhängig bei gebündelten Anlaufstellen abschließend erledigen. Der Zugang ist barrierefrei, die Bedienung nutzerfreundlich. - Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Leistungsfähigkeit
Behörden arbeiten schnell, vernetzt und ebenenübergreifend zusammen, um den Verwaltungsaufwand bei Bürger:innen, Unternehmen und in der Verwaltung selbst zu minimieren. Prozesse sind kundenorientiert und durchgängig digitalisiert. - Informationssicherheit und Datenschutz
Für Bürger:innen und Unternehmen ist erkennbar, welche öffentlichen Stellen ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Die Schutzmaßnahmen sind verlässlich, Datenschutz wird gewährleistet. - Transparenz und gesellschaftliche Teilhabe
Bürger:innen beteiligen sich über elektronische Medien aktiv an der politischen Willens- und Meinungsbildung und an der Gestaltung öffentlicher Aufgabenerfüllung. Open Data und Informationsfreiheit werden gefördert. - Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit
Bund, Länder und Kommunen unterstützen Innovationen und Veränderungsbereitschaft. Dienste und Anwendungen lassen sich bündeln und wiederverwenden. E-Government leistet einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit.