Call for Papers

Herzliche Einladung zur Mitwirkung am Fachkongress 2024

Logo des Fachkongresses eingebettet in 3 Sprechblasen

„Gemeinsam Handeln, digital Wandeln – Am Puls der Transformation“ – unter diesem Motto richtet Nordrhein-Westfalen den 12. Fachkongress des IT-Planungsrats am 20. und 21. März 2024 in Düsseldorf aus. Er wird als Präsenzveranstaltung stattfinden und rund 800 Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, die neuesten Erkenntnisse zu den Entwicklungen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung zu gewinnen und sich an interaktiven Workshops zu beteiligen.

Der jährliche Fachkongress bietet ein Forum, um politische und strategische Themen des IT-Planungsrats in den Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen zu diskutieren. Dabei stehen Vernetzung, Wissenstransfer, der Austausch von Praxiserfahrungen und das Setzen von neuen Impulsen im Vordergrund.

Zielgruppe des Kongresses sind Beschäftigte der öffentlichen Verwaltungen aller Ressorts, insbesondere politische und fachliche Entscheidungsträger:innen, im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung.

Damit der Fachkongress konstruktive fachliche Diskussionen und Austausch für diesen Teilnehmendenkreis ermöglicht, ist eine Teilnahme von kommerziellen Unternehmen nicht vorgesehen.

Im Fokus des diesjährigen Fachkongresses stehen Konzepte und Maßnahmen, die auf dem Weg zu einem digitalen Staat bereits erkennbare Wirkung zeigen und einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sowie zur Lösung von Fachkräftemangel, Demografie, Bürokratie oder Akzeptanzproblemen leisten. Darüber hinaus sollen Risiken und Herausforderungen von Digitalisierungsprojekten und aktuellen Bestrebungen der Verwaltungsdigitalisierung beleuchtet werden.

Die inhaltliche Ausrichtung des 12. Fachkongresses knüpft an die mehrjährigen Schwerpunktthemen des IT-Planungsrats an und gliedert sich wie folgt:

Themenbereiche

Ein digitaler Staat funktioniert nur mit digitalem Selbstverständnis ─ so weit, so bekannt. Doch wie gelingt in der öffentlichen Verwaltung den einzelnen Teams und Behörden die digitale Transformation? Wie gelingt Organisationen eine Neuausrichtung mit stärkerem Servicegedanken?

Das Thema Wandel widmet sich den kulturellen, technischen und rechtlichen Faktoren für eine erfolgreiche Transformation zu einem modernen und digitalen Staat. Gefragt sind Rezepte, die zum Gelingen dieses tiefgreifenden Wandels beitragen und etwa bei Ausbildung, Verwaltungshierarchie und gesetzlichen Hemmnissen ansetzen oder den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Wandel trifft auf das gesamte Spektrum der Digitalisierung zu. In diesem Themenstrang sollten sich Einreichungen auf folgende Bereiche fokussieren:

  • Aus- und Fortbildung
  • Umgang mit Demografie und Fachkräftemangel
  • Kulturwandel
  • Methoden des Change- und Projektmanagements
  • Wirkung von Leitbildern / Digitalstrategien
  • Abbau gesetzlicher Hemmnisse (Digitaltauglichkeit von Rechtsnormen
  • Standardisierung und Automatisierung
  • Moderne Organisationsformen / Einführung neuer Führung
  • Kooperation und Koordination in der digitalen Verwaltung
  • Wirkung und Akzeptanz von Künstlicher Intelligenz (KI)

Digitale Anwendungen sollen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, die Beschäftigten im öffentlichen Sektor, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt schaffen. Dieser positive Effekt stellt sich besonders dann ein, wenn digitale Anwendungen einfach zugänglich, intuitiv bedienbar und gleichermaßen flächendeckend verfügbar sind – Bedingungen, die in Deutschland längst nicht alle Verwaltungsleistungen erfüllen.

Das Thema Dienste widmet sich dem Angebot und Design digitaler Anwendungen, ihrer gesetzlichen Grundlagen und dem daraus resultierenden Datenschatz. Wie werden durchgängig digitale Prozesse zum Normallfall – auch unter Einbezug von Once Only und einfacheren Registerabrufen? Oder besser: Wie gehen wir einen Schritt weiter, um Verwaltungsleistungen proaktiv zu erbringen? Parallel erhalten wir durch die digitale Verarbeitung strukturierte Daten. Wie können wir diese nutzen? Oder die (anonymisierte) Analyse von Log-Daten, sie lässt beispielsweise eine kontinuierliche Service-Verbesserung zu. Ist die öffentliche Verwaltung hierfür schon bereit?

Einreichungen zum Thema Dienste sollten sich auf folgende Bereiche fokussieren:

  • OZG 2.0, Onlinezugangsgesetz, Registermodernisierungsgesetz, E-Government-Gesetze und Single Digital Gateway (SDG).
  • Once Only und einfache Authentifizierung
  • Nachnutzung und Einer-für-Alle-Prinzip
  • UI / UX und barrierefreies Design
  • Prozesse, proaktive Erbringung von Verwaltungsleistungen, Robotic Process Automation (RPA)

Cyberattacken auf die öffentliche IT-Infrastruktur sind Alltag. Kann eine Attacke nicht abgewehrt werden, ist der Schaden oft immens und mit einem Vertrauensverlust verbunden. Maßnahmen zum effektiven Schutz von IT-Infrastruktur und sensiblen Daten sind daher für die Funktionsweise eines digitalen Staats unerlässlich.

Das Thema Schutz widmet sich der Informationssicherheit und dem Datenschutz im öffentlichen Sektor. Dabei geht es zum einen um effektive Vorbeugung und Früherkennung von Cyberattacken. Zum anderen um den Schutz personenbezogener Daten. Beide Aspekte spielen für das Vertrauen in die Funktionsweise eines digitalen Staates eine bedeutende Rolle.

Einreichungen zum Thema Schutz sollten sich auf folgende Bereiche fokussieren:

  • Schutz vor Cyberattacken
  • Datenschutz
  • Datenschutzkonforme Anwendung von Once Only
  • Informationssicherheit
  • Awareness
  • Vertrauen in staatliche Leistungen
  • Sicherheit und Schutz bei Kommunikation, Homeoffice, mobiler Arbeit
  • Gefahrenanalyse

Ein digitaler Staat benötigt eine zuverlässige und leistungsfähige IT-Basis. Das betrifft Server- oder Cloudinfrastruktur und Breitbandversorgung sowie den Übergang zu neuen Basistechnologien wie der KI. Gleichermaßen muss auch das Zusammenspiel innerhalb der föderalen Struktur Deutschlands durch eine abgestimmte IT-Architektur gewährleistet sein.

Das Thema Fundament widmet sich den infrastrukturellen und technologischen Rahmenbedingungen für einen digitalen öffentlichen Sektor. Der Fokus liegt dabei auf der Cloudnutzung im öffentlichen Sektor, die in Deutschland aktuell als eher moderat anzusehen ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig, angefangen bei Marktmacht auf Anbieterseite oder technischen Herausforderungen bis hin zur Gewährleistung der staatlichen (digitalen) Souveränität. Ebenso soll die Anwendung von KI als potentielle Basistechnologie und der Reifegrad KI-basierter Anwendungen diskutiert werden.

Einreichungen zum Thema Fundament sollten sich auf folgende Bereiche fokussieren:

  • Cloudtransformation
  • Bereitstellung und Wirkung von Platform-/Software-as-a-Service (PaaS, SaaS)
  • Datenschutzkonforme Anwendung marktführender Cloud-Angebote
  • Anwendungsbeispiele und Reifegrad von KI-Anwendungen
  • Implementierung KI-basierter Anwendungen
  • Föderale IT-Architektur

Zurzeit planen wir mit ca. 35 thematisch zu besetzenden Slots, die sich auf die Themenschwerpunkte aufteilen. Pro Slot sind 30 oder 45 min inkl. Diskussion angesetzt. Die Slots können von den Referent:innen komplett selbst gestaltet und durchgeführt werden. Geplant ist pro Raum eine Moderation, die durch den Tag führt. Bei Bedarf kann die Moderation die Koordinierung von Diskussionsrunden in Ihrem Beitrag übernehmen.

Beitragseinreichung

Wir möchten Sie und andere Interessierte aus Kommunen, Landes- oder Bundesverwaltungen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen einladen, sich aktiv am Programm zu beteiligen. Besonders gefragt sind neben klassischen Vorträgen und Panels/Diskussionen auch interaktive Beitragsformate wie Tool-Live-Demonstrationen und Workshops.

Ihre Vorschläge können Sie bis zum 01.12.2023 bei uns einreichen und auf diese Weise das Programm des kommenden Fachkongresses mitgestalten. Wir sind schon sehr gespannt auf Ihre Ideen. Eine Rückmeldung erfolgt nach Auswertung durch das Organisationsteam des Fachkongresses des IT-Planungsrats.

Bitte verwenden Sie zum Einreichen Ihres Vorschlags ausschließlich folgendes Formular und füllen es vollständig aus. Sollten Sie organisatorische Bemerkungen zu Ihrer Einreichung haben, notieren Sie diese bitte im Bemerkungsfeld des Formulars. Bitte reichen Sie pro Beitrag je 1 Formular ein.

Ihren Vorschlag senden Sie bitte an ITPLRFachkongress@fitko.de. Fragen können Sie ebenfalls an diese Mailadresse adressieren.

Formular zur Beitragseinreichung herunterladen

Neben den klassischen Vortragsslots wird es zudem die Möglichkeit einer Postersession geben. Dort können Sie Ihre geplanten Vorhaben und innovativen Ideen, für die erste Ergebnisse vorliegen, im lockeren Gespräch vorstellen und diskutieren. Sollten Sie Interesse haben, dann senden Sie uns hierzu eine kurze Beschreibung des Themas per E-Mail an ITPLRFachkongress@fitko.de.

Hinweise zur Datenverarbeitung

Diese Datenschutzerklärung gilt für das Referent:innenmanagement des Fachkongresses des IT-Planungsrat, also den Call for Papers, die Auswahl der Beiträge und die Weiterleitung an das durchführende Land. Sie gilt nicht für die Datenverarbeitung auf dem Fachkongress selbst, hier ist das durchführende Land datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese Datenschutzerklärung geht der allgemeinen Datenschutzerklärung der FITKO vor, soweit sie nicht auf diese verweist.

Bezüglich der Kontaktdaten der Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten und der Datenschutzaufsichtsbehörde sowie hinsichtlich Ihrer Betroffenenrechte gehen wir davon aus, dass diese Informationen bereits vorliegen. Sie können sie jederzeit unter www.fitko.de/datenschutz abrufen.

Verarbeitung personenbezogener Daten und Verwendungszweck

Mit Ihrer Bewerbung um einen Vortrag auf dem Fachkongress verarbeiten wir die folgenden Daten von Ihnen und ggf. weiteren von Ihnen angegebenen Kontaktpersonen:

  • Vorname, Nachname,
  • Institution, für die Sie tätig sind,
  • Bundesland und Ebene der Institution (Bund, Land, Kommune usw.)
  • eine E-Mail-Adresse sowie
  • eine telefonische Erreichbarkeit für Rückfragen
  • Auf dem Fachkongress selbst werden ggf. Ton- und Bildaufnahmen, auch zur Veröffentlichung im Internet per Stream und Download, angefertigt. Die datenschutzrechtliche Verantwortung hierfür liegt in der Regel bei dem ausrichtenden Land.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 HDSiG zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der FITKO. Der Zweck besteht in der Auswahl geeigneter Referent:innen für den bevorstehenden und zukünftige Fachkongresse. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bei uns gelöscht, sofern Sie dies wünschen und eventuelle Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (Kontakt aufnehmen).

Weitergabe von Daten an Dritte

Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen Daten werden nach Auswahl der Referent:innen an das ausrichtende Land zur Organisation der Teilnahme an der Veranstaltung (Zeitpunkt und Eingang des Vortrages etc.) übermittelt.