IT-Staatsvertrag
Am 1. August 2009 trat mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91c) (PDF, 44KB, Datei ist nicht barrierefrei) der wichtigste Teil der Föderalismusreform II in Kraft. Als Bestandteil des Reformpakets wurde das Grundgesetz (GG) um die Artikel 91 c und 91 d ergänzt. Deutschland ist damit einer der ersten Staaten, die Strukturregelungen für Informationstechnik mit Verfassungsrang ausstatten.
Auf Basis von Artikel 91c GG können die bestehenden IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen vereinfacht, effektiver gestaltet und somit dem technologischen Fortschritts angepasst werden. Zudem schafft Artikel 91 c GG die rechtlichen Voraussetzungen für eine lückenlose und medienbruchfreie elektronische Kommunikation zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen. Mit der Grundgesetzänderung hat der Bund außerdem die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für ein Verbindungsnetz der Verwaltungen von Bund und Ländern erhalten.
In Umsetzung der des Artikel 91 c GG haben Bund und Länder den IT-Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats geschlossen, der die Ziele der Zusammenarbeit festschreibt. Der IT-Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats ist zum 1. April 2010 in Kraft getreten. Er etabliert den IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik.
Vorgängerstrukturen
Mit Inkrafttreten des IT-Staatsvertrags am 1. April 2010 löst der IT-Planungsrat die Vorgängergremien "Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern (St-Runde Deutschland-Online)" und "Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung (KoopA ADV)" einschließlich deren Untergremien (gem. § 7 Abs. 3 IT-Staatsvertrag) ab und tritt in deren Rechtsnachfolge ein.
Deutschland-Online Gremien
Die Initiative Deutschland-Online hatte die Verbesserung der föderalen E-Government-Landschaft in Deutschland zum Ziel. Der Arbeitskreis der E-Government Staatssekretäre von Bund und Ländern als föderales Gremium ist im IT-Planungsrat aufgegangen. Deutschland-Online wird als Dachmarke für die Steuerungsprojekte des IT-Planungsrats fortgeführt.
KoopA ADV
Der Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung (KoopA ADV) war das gemeinsame Gremium von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, in dem die Grundsätze des Einsatzes der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung abgestimmt wurden.
Die Beschlüsse des KoopA ADV finden Sie nachfolgend in umgekehrt chronologischer Reihenfolge.
Beschlüsse des KoopA ADV
2010
2009
- Beschlüsse des KoopA ADV vom 3./4. Dezember 2009
- Beschlüsse des KoopA ADV vom 17./18. September 2009
- Beschlüsse des KoopA ADV vom April 2009
2008
- Beschlüsse des KoopA ADV vom Dezember 2008
- Beschlüsse des KoopA ADV vom September 2008
- Beschlüsse des KoopA ADV vom April 2008
2007
- Beschlüsse des KoopA ADV vom Dezember 2007
- Beschlüsse des KoopA ADV vom September 2007
- Beschlüsse des KoopA ADV vom März 2007
2006
- Beschlüsse des KoopA ADV vom Dezember 2006
- Beschlüsse des KoopA ADV vom September 2006
- Beschlüsse des KoopA ADV vom März 2006
2005
- Beschlüsse des KoopA ADV vom Dezember 2005
- Beschlüsse des KoopA ADV vom September 2005
- Beschlüsse des KoopA ADV vom April 2005
2004
- Beschlüsse des KoopA ADV vom 22.09.2004 bis zum 07.12.2004
- Beschlüsse des KoopA ADV vom 28.04.2004 bis zum 21.09.2004
2003
- Beschlüsse des KoopA ADV vom 16.12.2003 bis zum 27.04.2004
- Beschlüsse des KoopA ADV vom 01.10.2003 bis zum 31.12.2003
- Beschlüsse des KoopA ADV vom 05.04.2003 bis zum 12.09.2003
2002