Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Flächendeckende Digitalisierung der deutschen Verwaltung

Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, das Onlinezugangsgesetz (OZG), war der Startschuss für eine nachhaltige Transformation der öffentlichen Verwaltung. Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Zukünftig sollen Bürger:innen und Unternehmen staatliche Leistungen einfach und sicher von zu Hause aus beantragen können.

Seitdem haben sie Institutionen und eine Kultur geschaffen, die eine digitale Transformation der Verwaltung über alle föderalen Ebenen hinweg ermöglicht. Im Rahmen der OZG-Umsetzung wurde eine nachhaltige Arbeitsstruktur für die interföderale Zusammenarbeit etabliert. Auf dieser Struktur können alle Beteiligten auch über das OZG hinaus aufbauen. An der Umsetzung dieser Vorhaben ist der IT-Planungsrat maßgeblich beteiligt.

3 Aktivitäten des IT-Planungsrats zur OZG-Umsetzung

Die OZG-Umsetzung beinhaltet drei zentrale Umsetzungsaktivitäten, welche voneinander in Abhängigkeitsverhältnissen stehen.

  1. Portalverbund
    Intelligente Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen
  2. Nutzer:innenkonten und Postfächer
    Konten für Bürger:innen und Organisationen zur Nutzung von Verwaltungsleistungen
  3. Digitalisierungsprogramme
    Digitalisierung der Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene

Portalverbund

Einfachen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen ermöglichen

Bürger:innen und Organisationen sollen die von ihnen gewünschten digitalen Verwaltungsleistungen möglichst unkompliziert nutzen können. Der Portalverbund ermöglicht Nutzer:innen, alle Verwaltungsleistungen in ganz Deutschland zu finden – unabhängig davon, über welches Verwaltungsportal sie einsteigen.

Um das zu gewährleisten, braucht es die intelligente Vernetzung der Verwaltungsportale in Deutschland in einem Verbund sowie einen einfachen Zugang für die Nutzer:innen. Den Aufbau dieses Portalverbunds steuert der IT-Planungsrat. Dabei achtet er auch auf die Einhaltung der EU-Vorgaben zum „Single Digital Gateway“.

Im Portalverbund werden die Verwaltungsportale von Bund und Ländern miteinander verknüpft. Technisch verbunden werden die Verwaltungsportale der Länder und des Bundes über das Portalverbund Online-Gateway. Es ermöglicht den Informationsaustausch untereinander, sodass Nutzer:innen Verwaltungsleistungen verbundübergreifend finden und aufrufen können.

Nutzer:innenkonto

Ein Konto für alle digitalen Verwaltungsleistungen

Wer eine digitale Verwaltungsleistung im Portalverbund nutzen möchte, muss sich online authentifizieren können. Hierfür sollen Nutzer:innenkonten für Bürger:innen und Organisationen (Unternehmen, Vereine etc.) dienen, deren Schaffung der IT-Planungsrat koordiniert.

Das Besondere: Einmal registriert und authentisiert, sollen die Nutzer:innen künftig nur noch ein Konto für alle digitalen Verwaltungsleistungen des Portalverbunds benötigen. Zudem soll das Konto möglichst praktisch sein, indem persönliche Daten, wie z. B. die Adresse, auf Wunsch direkt in das Antragsformular übernommen werden oder Bescheide in ein elektronisches Postfach zugestellt werden können.

Für all diese Funktionen müssen die Nutzer:innenkonten interoperabel sein, d. h. mit verschiedenen Systemen und Techniken der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene zusammenarbeiten können. Bürger:innen benötigen somit verwaltungsübergreifend nur noch ein Nutzer:innenkonto für die Nutzung von digitalen Services.  Im Projekt Föderiertes Identitätsmanagement interoperabler Nutzerkonten (FINK) hat der IT-Planungsrat die Voraussetzungen dazu geschaffen.

Digitalisierungsprogramme

Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen digitalisieren

Damit Bürger:innen und Unternehmen die Verwaltungsleistungen online in Anspruch nehmen können, müssen diese zuvor digitalisiert und onlinefähig gemacht werden. Grundlage für die initiale Umsetzung ist der OZG-Umsetzungskatalog, in dem hunderte Leistungsbündel, sogenannte OZG-Leistungen, nach Lebens- und Geschäftslagen in Themenfeldern kategorisiert wurden.

Für die effiziente Umsetzung wurden 2 Programme gebildet:

  • Das Digitalisierungsprogramm Bund beinhaltet alle OZG-Leistungsbündel, die im Aufgabenbereich des Bundes liegen. Hier ist der Bund in alleiniger Verantwortung zuständig ohne Einbeziehung des IT-Planungsrats.
  • Unter das Digitalisierungsprogramm Föderal fallen die Leistungen, die von den Ländern und Kommunen erbracht werden. Hier arbeiten Bund, Länder und Kommunen arbeitsteilig zusammen. Der IT-Planungsrat hat das BMI und die FITKO mit dem gemeinsamen Programmmanagement beauftragt.

Digitalisierungsprogramm Föderal: Verwaltungsdigitalisierung in 14 Themenfeldern

Trotz verschiedener Zuständigkeiten sollen die Verwaltungsleistungen überall gleich schnell und nutzer:innenfreundlich digitalisiert werden. Daher wurden die zu digitalisierenden Leistungen in 14 Themenfeldern gebündelt. Bei der Umsetzung wird auf ein arbeitsteiliges Vorgehen nach dem "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip gesetzt: Jedes Themenfeld wird federführend von einem Tandem aus Bundesland und zuständigem Bundesressort vorangetrieben. Dort erarbeiten beide Seiten gemeinsam digitale Lösungen für die Leistungen des Themenfelds.

Diese Arbeitsteilung spart Zeit und Ressourcen, denn so müssen nicht 16 Länder gleichzeitig unzählige Online-Anwendungen entwickeln. Die Ergebnisse aus einem Themenfeld werden zudem den anderen Ländern zur Verfügung gestellt und können im Sinne der Nachnutzung übernommen werden (nach dem sogenannten „Einer für Alle“-Prinzip).

Ansprechpersonen

  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

    DV II 4 – Digitalisierungsprogramme Bund und Föderal

  • FITKO (Föderale IT-Kooperation)

    Martin Jedrzejowski

Neben den Ansprechpartner:innen beim Bundesministerium des Innern und für Heimat und der FITKO gibt es auf Länderebene eigene OZG-Koordinator:innen.

Zur Übersicht der OZG-Koordinator:innen

Informationsangebote zur OZG-Umsetzung

Eine Reihe von Informationsangeboten unterstützt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

 

Für Interessierte und Umsetzende:

Für Umsetzende:

Für Kommunen:

Marktplätze für betriebsbereite digitale Verwaltungsleistungen: