Projekte und Anwendungen
Mit Art. 91c GG, dem Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze, und dem am 1. April 2010 in Kraft getretenen IT-Staatsvertrag, wurden die rechtlichen Grundlagen für eine Bund-Länder-übergreifende IT-Zusammenarbeit gelegt. Aufgabe des IT-Planungsrats ist es nun, diesen neuen Rechtsrahmen mit Leben zu füllen. Im Rahmen von Projekten werden neue Technologien und Themen pilotiert und umgesetzt, was gleichzeitig eine Weiterentwicklung und Perspektivenerweiterung für die deutsche Verwaltung bedeutet. Wesentliches Merkmal ist demnach die Konzeption und Initiierung von E-Government-Lösungen im föderalen und politischen Kontext des Wirkungsbereichs des IT-Planungsrats. Der Bund und die Länder können Vorschläge für Projekte machen.
Bei der Umsetzung und Koordination von E-Government Projekten orientiert sich der IT-Planungsrat an einer dreigliedrigen Struktur:
- Fassung vom:
- 13.09.2010

