Projekte und Anwendungen
Gemäß § 1 des am 1. April 2010 in Kraft getretenen Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag), steuert der IT-Planungsrat Bund-Länder-übergreifende E-Government-Projekte („Projekte zu Fragen des informations- und kommunikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens“).
Programmatisch-strategische Grundlage für die Steuerung der Projekte ist die Nationale E-Government-Strategie (NEGS), die der IT-Planungsrat für den Zeitraum bis 2015 beschlossen hat. Die NEGS ist die erste von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitete und gemeinsam verfolgte politische Leitlinie im Bereich des deutschen E-Governments, die insbesondere den Aspekt einer föderalen Arbeitsteilung und fachübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich des E-Governments umfasst.
Bei der Umsetzung und Koordination von E-Government Projekten orientiert sich der IT-Planungsrat an einer dreigliedrigen Struktur:
Darüber hinaus wurden für die Umsetzung der NEGS Maßnahmen beschlossen, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für E-Government dienen sollen.
- Fassung vom:
- 25.10.2012

