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Steuerungsprojekte

Auf der Grundlage des IT-Staatsvertrages steuert der IT-Planungsrat die E-Government-Projekte, die ihm durch den Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zugewiesen werden (Steuerungsprojekte). Dies sind Projekte von herausragender Bedeutung für Bund, Länder und Kommunen. Der IT-Planungsrat übt hier gestaltenden Einfluss auf Projektinhalte aus und besitzt Entscheidungsverantwortung hinsichtlich der Projektgrundlagen. Insbesondere können Steuerungsprojekte der Untersuchung oder Entwicklung fachunabhängiger und fachübergreifender IT-Interoperabilitätsstandards oder IT-Sicherheitsstandards dienen.

Um eine effiziente Umsetzung und beherrschbare Steuerung durch den IT-Planungsrat inkl. eines zentralen Programmmanagements gewährleisten zu können, ist die Konzentration auf einige wenige Steuerungsprojekte im Rahmen verfügbarer Finanzmittel notwendig.

Ein Schwerpunkt der Arbeit des IT-Planungsrats liegt darin, die inhaltliche Ausgestaltung der Nationalen E-Government Strategie mit konkreten Projekten zu fördern. Leitgedanke dabei ist der sukzessive Auf- und Ausbau einer föderalen IT-Infrastruktur. Im Jahr 2012 hat der IT-Planungsrat dazu ein Steuerungsprojekt durchgeführt, in dem potentielle und häufige genutzte Infrastrukturkomponenten aus den Bereichen Informationsplattform, elektronische Kommunikation, Vorgangsbearbeitung und Netzanwendung analysiert und bewertet wurden. Im Vordergrund standen Funktion, Datenbestand und Schnittstellen. Zur Umsetzung von Infrastrukturkomponenten, die sich im föderalen Kontext nutzbringend und effizient betreiben lassen, wird der IT-Planungsrat bis zum Frühjahr 2013 Projektvorschläge erarbeiten, die dann als Vorhaben zur Zuweisung beantragt werden.

Fassung vom:
25.10.2012

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