Weiterer Auf- und Ausbau der föderalen E-Government-Infrastruktur
Ziel der Maßnahme ist eine Voruntersuchung für den weiteren Auf- und Ausbau einer gemeinsam verwalteten föderalen Infrastruktur für fachunabhängige und fachübergreifende E-Government-Prozesse. Bereits vorhandene Konzepte und Maßnahmen werden dabei einbezogen.
Für die Realisierung des Vorhabens werden folgende Meilensteine geplant:
Bestandsaufnahme ausgewählter, häufig genutzter E-Government-Prozesse (z. B. Information, Kommunikation, Nachweis, Partizipation, Transaktion) in Bund, Ländern und Kommunen und deren Beschreibung hinsichtlich Funktion, Datenbestand und Schnittstellen in Form eines exemplarischen Infrastruktur-Atlasses (Bestandsaufnahme).
Beschreibung wiederholt genutzter Querschnittsfunktionen (z. B. Formularbereitstellung, Identifizierung von Antragstellern, Bezahlverfahren, Langzeit-Dokumentennachweis) hinsichtlich Funktion, Datenbestand und Schnittstellen. Der Schwerpunkt liegt auf Querschnittsfunktionen, die primär der unmittelbaren Dienstebereitstellung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dienen (Front Office). Erkenntnisse zu Backoffice-Funktionalitäten (z.B. Wissensmanagement) aus anderen Projekten sollen genutzt werden.
Analyse der Querschnittsfunktionen im Hinblick auf Synergie- und Interoperabilitätseffekte und mögliche Harmonisierungspotentiale.
Vorschläge, welche Querschnittsfunktionalitäten durch gemeinsame föderale Infrastrukturen effizient angeboten werden können (Infrastrukturbedarfsfeststellung).
Parallel zur Voruntersuchung werden zwei Teilprojekte durchgeführt, die sich mit folgenden Schwerpunkten befassen:
Teilprojekt I: Gemeinsame Infrastruktur für die Funktionen E-Mail, Kalender, Kontakte und Aufgaben
Zielsetzung:
Am Markt sind zunehmend Cloud-Dienste für die Bürokommunikation (E-Mail, Kalender und Aufgaben) verfügbar. Wegen der besonderen Vertraulichkeit von Verwaltungsdaten muss ein entsprechendes Cloud-Angebot für die öffentliche Verwaltung innerhalb einer besonders geschützten Infrastruktur aufgebaut werden. Bund und 15 Bundesländer haben dafür jeweils separate und damit redundante Infrastrukturen aufgebaut. Ein gemeinsamer Dienst für Bund, Länder und Kommunen soll geprüft und eine entsprechende Machbarkeitsstudie dem IT-Planungsrat vorgelegt werden.
Teilprojekt II: Nationales Langzeitarchiv
Zielsetzung:
Koordiniert durch den IT-Planungsrat soll ein gemeinsamer Langzeitarchivierungsdienst (inkl. Konzepte für Medienverwaltung, Datentransfer, Viewer und Zugriffsberechtigungen) aufgebaut werden, der von Bund, Ländern und Kommunen genutzt werden kann.
Die öffentlichen Verwaltungen führen Ihre Akten zunehmend elektronisch und sind dabei zur sicheren und ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Aufzeichnungen verpflichtet. Die jeweils zuständigen Archivbehörden werden einen Teil dieser Akten zeitlich unbegrenzt aufbewahren müssen. Auch die Fachbehörden müssen Ihre Aufzeichnungen bis zur Löschung bzw. Aussonderung an die Archivbehörden längerfristig aufbewahren. Unabhängig davon, ob die Aufzeichnungen in der Verantwortung der Verwaltung oder der Archivbehörde liegen, müssen die Schutzwerte Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit gewahrt sein.
Synergien bestehen in der Entwicklung und im Betrieb einer länderübergreifenden Lösung sowie in der Nutzung einer gemeinsamen Lösung durch die jeweiligen Fach- und Archivbehörden.
- Fassung vom:
- 09.02.2012
