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Nationales Waffenregister

Die EU-Waffenrichtlinie (2008/51/EG) besagt, dass die Mitgliedstaaten spätestens bis 31. Dezember 2014 ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister einführen müssen. In diesem Waffenregister sind für mindestens 20 Jahre Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer von Waffen sowie Namen und Anschriften von Lieferanten und der Person, die die Waffe erwirbt oder besitzt, zu registrieren und zu speichern. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin geregelt, dass das Nationale Waffenregister (NWR) bereits bis Ende des Jahres 2012 und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgesehenen Frist zu errichten ist. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte durch § 43a Waffengesetz (WaffG).

Zielstellung

Ziel des Steuerungsprojekts ist es, bis Ende 2012 die Kerninformationen im deutschen Waffenwesen aufzubereiten und in ein einheitliches nationales computergestütztes System zu überführen. Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe soll künftig nachvollziehbar sein, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und wo bzw. von wem sie erworben wurde. Perspektivisch soll der Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe über den aktuellen Besitzer und etwaige Vorbesitzer hinaus bis hin zum Hersteller oder Importeur zurückzuverfolgen sein.

Mit der Errichtung des NWR werden die Daten aus den knapp 600 lokalen Waffenbehörden in eine zentrale Datenbank überführt. Für alle Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf die im NWR gespeicherten Daten ermöglicht.

Nationales Waffenregister

Künftig wird die Einbeziehung notwendiger waffenrechtlicher Informationen in polizeiliche Lagebeurteilungen stets gewährleistet sein. Insofern leistet das NWR einen unmittelbaren Beitrag zur Stärkung der Öffentlichen Sicherheit in Deutschland. Ein Novum in der deutschen Waffenrechtsverwaltung stellen die für das NWR geschaffenen Standards und Harmonisierungen waffenrechtlicher Vorgänge dar.

Wesentliche Ergebnisse in 2010

Im Jahr 2010 wurden das Fachkonzept für die Errichtung eines Nationalen Waffenregisters entwickelt und die Ausschreibung der Zentralen Komponente (ZK) NWR vorbereitet (Teilprojekt 1). Für den NWR-Datenaustausch wurde ein neuer XÖV-Standard „XWaffe“ (Schnittstelle) entwickelt (Teilprojekt 2). Für Meldungen und Auskünfte aus dem Nationalen Waffenregister (NWR) stehen die sicheren Netze der Deutschland-Online Infrastruktur (DOI) zur Verfügung.

Wesentliche Ergebnisse im Jahr 2011

Im Jahr 2011 wurde die Entwicklung der Zentralen Komponente (Teilprojekt 1) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) als vorgesehener Registerbehörde ausgeschrieben und beauftragt. Der Kommunikationsstandard „XWaffe“ wurde XÖV-konform weiterentwickelt (Teilprojekt 2) und liegt inzwischen in Version 1.2 vor. Im Rahmen des Teilprojekts 3 zur Unterstützung der Waffenbehörden wurde mit dem online basierten NWR-Einführungslotsen ein zentraler Zugang zu allen Informationen und Unterstützungsinstrumenten für Waffenbehörden etabliert. Darüber hinaus wurden durch die Ständige Konferenz der Innenminister und –Senatoren der Länder (IMK) die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für den Start der Fachlichen Leitstelle NWR bei der Behörde für Inneres und Sport in Hamburg (BIS HH) im Jahr 2012 geschaffen. Die Verwaltungsvereinbarung zum Betrieb der Fachlichen Leitstelle wurde von allen Bundeländern unterzeichnet. Ein Teilprojekt 4 zur Unterstützung der ÖWS-Hersteller wurde eingerichtet und sichert den notwendigen Austausch mit den Anbietern der örtlichen Waffenverwaltungssoftware (ÖWS), um im Jahr 2012 den Anschluss aller Waffenbehörden mit NWR-konformer Software an die Zentrale Komponente zu ermöglichen.

Die rechtlichen Grundlagen zur Einführung des NWR wurden mit den Entwürfen für ein Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG) und einer NWRG-Durchführungsverordnung (NWRG-DV) vorbereitet. NWRG und NWRG-DV sollen zum 01.07.2012 in Kraft treten.

Nächste Schritte

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Beteiligten in der durchaus heterogen strukturierten nationalen Waffenrechtsverwaltung (knapp 600 Waffenbehörden) und des Auftrages, bereits Ende 2012 das Nationale Waffenregister (NWR) errichtet zu haben, wird das Vorhaben in drei Stufen gegliedert.

  1. Bis 2012 werden in Stufe I die wesentlichen Grundlagen einschließlich einer Zentralen Komponente (ZK) des NWR mit ersten Basisfunktionalitäten fertig gestellt und die örtlichen Waffenbehörden angeschlossen.
  2. Anschließend werden in Stufe II ab 2013 weitere Funktionalitäten aufgebaut und neben Beschussämtern auch Händler sowie Hersteller einbezogen. Ziel ist es hier u. a. die Daten von bisher in Papierform geführten Waffenbüchen elektronisch zu erfassen.
  3. In Stufe III ab 2014 geht es um die Bereitstellung von E-Government-Lösungen für die Bürger oder Vereine.

Weiterführende Informationen

Alle Ergebnisse, Dokumente und aktuelle Informationen finden Sie unter:

www.nationales-waffenregister.de

Kontakt

Dr. Albert Hermann (Projektleiter)
Innenministerium Baden-Württemberg
Ref. IuK - Strategische Planung und Koordination
E-Mail: albert.hermann@im.bwl.de

Dr. Joachim Sturm (Projektleiter)
Bundesministerium des Innern
Referat KM 5
E-Mail: joachim.sturm@bmi.bund.de

Fassung vom:
07.03.2011

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