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Kfz-Wesen

Das Vorhaben Kfz-Wesen zeichnet sich dadurch aus, dass es mit der Kraftfahrzeug-Zulassung (auch Kraftfahrzeugregistrierung genannt) ein Verwaltungsverfahren zum Gegenstand hat, bei dem weite Teile der Bevölkerung mit der Verwaltung in einen intensiven Kontakt treten. So wurden im Jahr 2010 etwa 24,8 Millionen Zulassungsvorgänge durchgeführt, also zum Beispiel Fahrzeuge an-, um- oder abgemeldet. Das Vorhaben hat zum Ziel, die Möglichkeiten und Chancen der neuen Informationstechnologien dafür nutzbar zu machen, um die Kfz-Zulassung für die Bürger und die Verwaltung effizienter, also insbesondere einfacher, flexibler sowie zeit- und Aufwand sparender zu gestalten. Für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft soll so die Option eröffnet werden, ihre Fahrzeuge möglichst durchgängig online an-, um- oder abzumelden. Neben diesem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger und für die die Wirtschaft soll Effizienz und Kostenstruktur der Zulassungsverwaltung verbessert werden.

Ausgangslage

Die Kfz-Zulassung dient wichtigen Interessen der Allgemeinheit und des Einzelnen. Sie trägt wesentlich zur Sicherheit des Straßenverkehrs bei. Auch wird es im Falle von Unfällen erst durch die Registrierung von Fahrzeugen und Halter möglich, die Unfallbeteiligten zu ermitteln und entstandene Schäden abzuwickeln. Vor diesem Hintergrund werden an die Kfz-Zulassung und die sie durchführenden etwa 423 Zulassungsbehörden höchste Sorgfalts- und Genauigkeitsanforderungen gestellt.

Vor der allgemeinen Einführung von Computern wurden die Zulassungsvorgänge von den Zulassungsstellen auf Karteikarten dokumentiert. Dazu war es grundsätzlich notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger persönlich bei der Zulassungsstelle vorsprachen, auch wenn sich ihre Mitwirkung regelmäßig darin erschöpfte, die Antragsdokumente auszufüllen. Mit der Ausstattung der Verwaltungsarbeitsplätze mit – später behördenintern vernetzten – Computern und spezieller Software ist das ursprüngliche Zulassungsverfahren modernisiert und effizienter ausgestaltet geworden. Der Mitwirkungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger hat sich bereits dadurch reduziert, könnte aber noch weiter gemindert werden: Zwar ermöglichen einige Zulassungsstellen den Bürgerinnen und Bürgern bereits, dass Antragsdaten vorab über das Internet übermittelt und sich Wunschkennzeichen online reserviert werden können. Für das vollständige Zulassungsverfahren ist es aber auch heute noch immer notwendig, dass der Bürger die Zulassungsstelle aufsucht, nämlich spätestens zur Aushändigung der Kfz-Papiere und -Kennzeichen. Die neuen Informationstechniken bieten indes grundsätzlich die Chance, den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, den Zulassungsvorgang aus der Ferne anzustoßen und vollständig abzuwickeln, ohne die Behörde aufsuchen zu müssen.

Zielsetzung

Es ist das Ziel des Deutschland-Online Vorhabens „Kfz-Wesen“, Individualkunden und Gewerbe neben den herkömmlichen Wegen für Kfz-Zulassung eine Option zu eröffnen, die Fahrzeugregistrierungsprozesse (An-, Ab- und Ummeldung) möglichst durchgängig online ausführen zu können. Zur Erreichung dieses Zieles sollen nach den Vorgaben der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder die Möglichkeiten von E-Government und das Potenzial des Kfz-Onlineregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) konsequent genutzt sowie die Verwaltungsabläufe und die gesetzlichen Rahmenbedingungen sinnvoll und intelligent verändert werden. Zugleich soll der Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechniken auch Vorteile für die internen Verwaltungsabläufe bringen, nämlich die interne Verwaltungseffizienz und Kostenstruktur maßgeblich verbessern.

Das Vorhaben „Kfz-Wesen“ hat schließlich auch eine nicht zu vernachlässigende gesamtgesellschaftliche Bedeutung: Der demografische Wandel stellt die Öffentliche Verwaltung im Allgemeinen und die Zulassungsverwaltung im Besonderen vor die Herausforderung, ihre Leistungen und Angebote auch in Zukunft flächendeckend anzubieten. Ein Online-Verfahren könnte wesentlich dazu beitragen, diese Herausforderung zu meistern.

Akteure

Deutschland-OnlineKfz-Wesen“ ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund und Ländern. Die Federführung für das Vorhaben hat die Freie und Hansestadt Hamburg übernommen. Sie wird dort von der Finanzbehörde Hamburg wahrgenommen und von der Geschäftsstelle Deutschland-Online im Bundesministerium des Innern unterstützt.
Das Kfz-Zulassungswesen wird in der Bundesrepublik auf allen föderalen Ebenen gestaltet und reguliert. Dementsprechend sind beim Vorhaben „Kfz-Wesen“ Bund, Länder und Kommunen in ihren jeweiligen Funktionen beteiligt. Weil Kfz-Zulassungen für die Wirtschaft eine besondere Rolle spielen, werden Akteure aus dem Unternehmensbereich mit in das Vorhaben einbezogen. Die Organisation zur Umsetzung des Vorhabens steht damit besonders vor der Herausforderung, mehrere Regulierungs- und Politikebenen sowie eine Vielzahl heterogener Interessen zu koordinieren und einzubinden.

Umsetzung

Bund und Länder haben eine stufenweise Umsetzung des Vorhabens beschlossen, wobei die jeweiligen Umsetzungsstufen zunächst durch ausgewählte Zulassungsbezirke („Piloten“) erprobt werden sollen. Das nach diesen Vorgaben für die Stufe 1 von der Verkehrsfachseite und der E-Government-Fachseite gemeinsam entwickelte Feinkonzept, an dem der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag, die Sicherheitsbehörden und der Datenschutz beratend mitgewirkt haben, wurde von der Verkehrsministerkonferenz am 22/23. April 2009 sowie von dem Chef des Bundeskanzleramtes und der Chefin und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 7. Mai 2009 einstimmig beschlossen. Es sieht folgende Eckpunkte für die Stufe 1 und deren Umsetzung vor:

  • In der Stufe 1 werden die ausgewählten Zulassungsabläufe so eingerichtet, dass es dem Bürger möglich wird, sein Fahrzeug über das Internet ohne Gang zur Zulassungsstelle an, um- oder abzumelden. Die herkömmliche Möglichkeit, zur Zulassung die Zulassungsbehörde aufzusuchen, bleibt davon unberührt und erhalten.
  • Die Innovation der Stufe 1 liegt damit in einer internetbasierten Beantragung, dem optionalen Einsatz des elektronischen Personalausweises und der Einrichtung einer Logistikkette für die Lieferung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen von und zum Bürger.
  • In einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive, die auch den Nutzen und die Kostenersparnisse für den Bürger einbezieht, stellt sich die so konzipierte Stufe 1 Kosten ausgleichend dar.
  • Die Stufe 1 ist konzeptionell an eine Stufe 2 anschlussfähig, für die der Aktionsplan der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vorsieht, dass ab 2013 die herkömmlichen Fahrzeugdokumente durch solche Medien ersetzt werden sollen, die elektronisch aus- und einlesbar sind.

Mit Inkrafttreten von § 6 Absatz 6 StVG am 23. Juli 2009 ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ermächtigt worden, seinerseits durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats den Ländern zu erlauben, durch Landesrechtsverordnung für die Dauer von drei Jahren Abweichungen von eng umgrenzten Bereichen des geltenden Zulassungsrechts zu bestimmen, um Zulassungsverfahren unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik zu erproben (sog. „Experimentierklausel-Ermächtigung“).
Auf diesen konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen haben sich bislang folgende Zulassungsbezirke bereit erklärt, als Piloten die Stufe 1 zu erproben:

Die nächsten Schritte

Nach Inkrafttreten der Bundesrechtsverordnung und den entsprechenden Landesverordnungen nach § 6 Absatz 6 StVG hat der Pilotbetrieb zur Stufe 1 in den einzelnen Pilotregionen und -ländern begonnen. Im Anschluss wurden die einzelnen Pilotverfahren in 2011 evaluiert.
Die Federführerin des Vorhabens hat den Auftrag, im Zuge einer Konzeptentwicklung für die Stufe 2 alle Aspekte – ergebnisoffen – zu prüfen, im Hinblick auf die beschlossenen Kriterien zu bewerten und das Ergebnis in einer Konzeption zu dokumentieren. Dabei werden insbesondere die Aspekte der Verkehrssicherheit, Missbrauchsverhinderung und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.

Weiterführende Dokumente

  • Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 14./15. April 2010 in Bremen
  • Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 19./20. November 2009 zu TOP 3.2 „eGovernment / Deutschland-Online Handlungsfeld ‚Kfz-Wesen‘ (Online-Zulassung von Fahrzeugen), Bericht aus dem Lenkungsausschuss DOL "Kfz-Wesen“
  • Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (BGBl.-Bundesgesetzblatt 2009 I, Nr. 43 S. 2023)
  • Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 22./23. April 2009 zu TOP 4.5 „eGovernment/Deutschland-Online – Handlungsfeld ‚Kfz-Wesen‘ (Online-Zulassung von Fahrzeugen)“.
  • Beschluss der Gemeinsamen Beratung der Mitglieder der Lenkungsgruppe Deutschland-Online und der für die Kfz-Zulassung zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre/Staatsräte des Bundes und der Länder zum Deutschland-Online Vorhaben „Kfz-Wesen" vom 12. Dezember 2008.

Kontakt

Andreas Kirstein
Finanzbehörde Hamburg
E-Mail: andreas.kirstein@fb.hamburg.de
Telefon: 040 42823-1493

Fassung vom:
13.09.2011

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