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Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für
E-Government

Zu der Kategorie Maßnahmen zählen koordinierende Tätigkeiten und gemeinsame Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen, die der Verbesserung der Rahmenbedingungen für E-Government dienen. Hier ist vor allem die Begleitung der Initiative zu einem E-Government-Gesetz des Bundes zu nennen. Auch weitere Unterstützungsleistungen für allgemeine Koordinierungsmaßnahmen ohne expliziten Projektcharakter sind hier einzugliedern.

Entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der NEGS ist, dass die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen nicht nur erkannt, sondern auch konsequent verbessert werden. Der IT-Planungsrat verfügt hierbei über begrenzte Regelungskompetenzen und Ressourcen. Er ist deshalb auf eine enge Kooperation mit allen föderalen Akteuren angewiesen, um auf ein koordiniertes Vorgehen und eine zielgerichtete Bündelung knapper Mittel hinwirken zu können. Bei den Rahmenbedingungen für die Umsetzung der NEGS sind vor allem rechtliche, technische, organisatorische und finanzielle Aspekte zu beachten.


Fassung vom:
25.10.2012

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