Koordinierungsprojekte
Koordinierungsprojekte sind Vorhaben, für die dem IT-Planungsrat auf Grundlage des IT-Staatsvertrages die Koordinierungsverantwortung für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik obliegt. In Abgrenzung zur Beschlusskompetenz bei IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards und der Steuerungskompetenz für die zugewiesenen Projekte besitzt der IT-Planungsrat hier keine inhaltliche Entscheidungsgewalt. Der IT-Planungsrat bringt sich mit seiner Fachkompetenz beratend und empfehlend in die Projekte ein.
Der IT-Planungsrat beabsichtigt dabei im Hinblick auf die Verbreitung, Akzeptanz und Nachnutzung als „Multiplikator“ und Motor zur Meinungsbildung fungieren. Nicht ausgeschlossen ist, dass dem IT-Planungsrat vom Projektträger ein spezielles Mandat zur Wahrnehmung darüber hinausgehender Aufgaben erteilt wird, welches sich etwa auf die Abstimmung von Projektinhalten, Bewertung von Projektergebnissen oder Entscheidung streitiger Fragen erstrecken kann. Die Ableitung neuer IT-Interoperabilitäts- bzw. -Sicherheitsstandards aus den Projektergebnissen und deren Festlegung durch den IT-Planungsrat ist ein wichtiges Ziel bei der Förderung von Koordinierungsprojekten.
In erster Linie handelt es sich um Maßnahmen, die entweder eine wesentliche Komponente zur Weiternutzung im föderativen E-Government beinhalten oder die der Umsetzung eines Fachverfahrens dienen, das in der Zuständigkeit einer oder mehrerer Fachministerkonferenzen liegt aber Signalwirkung auch für andere Fachbereiche haben kann.
Der Aktionsplan des IT-Planungsrats umfasst folgende Koordinierungsprojekte:
- Nationales Waffenregister - Stufen 2 und 3
- S.A.F.E.- einheitliche Verfahren für den elektronischen Rechtsverkehr
- Moderner Bürgerdienste
- Nationale Prozessbibliothek (NPB)
- Entwicklung "Prozessdatenbeschleuniger" P23R
- EDV-Grundbuch
- Online-Sicherheitsprüfung
- Elektronische Rechnungsbearbeitung in der Verwaltung
- Cloud-Mail
- Nationale Langzeitspeicherung
- Fassung vom:
- 15.04.2013

