Justizregister
Das Deutschland-Online-Vorhaben Justizregister umfasste zwei Aufgabenbereiche, das Unternehmensregister und das elektronische Führungszeugnis.
Unternehmensregister
Es wurde ein zentrales Unternehmensregister geschaffen, über das seit dem 1. Januar 2007 die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten zentral elektronisch abgerufen werden können. Damit wurde eine zentrale Stelle geschaffen, an der alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, gebündelt zum Online-Abruf zur Verfügung stehen (One-Stop-Shop). Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr muss also nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten. Für das Unternehmensregister ist das Bundesministerium der Justiz verantwortlich, mit der Führung des Unternehmensregisters wurde die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH beliehen. Details finden sich unter www.unternehmensregister.de.
eFührungszeugnis
Bei der Beantragung eines Führungszeugnisses durch Privatpersonen bei den Meldebehörden wurden die Anträge bislang schriftlich an das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) übermittelt. Dort erfolgte die Erstellung Führungszeugnisses in Papierform und die Übersendung entsprechend per Post. Ziel des Vorhabens war es, durch eine durchgängig elektronische Bearbeitung die Wartezeiten für die Bürger zu reduzieren und das Verfahren insgesamt zu beschleunigen.
- Fassung vom:
- 30.12.2010

