IT-Planungsrat
Nach Inkrafttreten des Staatsvertrags zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) zum 1. April 2010 hat der IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik seine Arbeit aufgenommen. Die konstituierende Sitzung des IT-Planungsrats fand am 22. April 2010 im Bundeskanzleramt statt.
Der IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien der Bund-Länder übergreifenden IT-Steuerung,
- den „Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern“
- und den „Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung“ (KoopA ADV)
sowie alle Untergremien ab.
Der IT-Planungsrat ist das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern. Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der IT und des E-Government soll mit größerer Verbindlichkeit zum Wohle der Nutzer von Verwaltungsdienstleistungen, Bürgern und Wirtschaftsunternehmen befördert werden.
Grafik: Gremienstruktur
Einen allgemeinen Überblick über Hintergrund, Aufgaben und Strukturen des IT-Planungsrats finden Sie hier.
- Fassung vom:
- 30.12.2010

