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IT-Planungsrat

Nach Inkrafttreten des Staatsvertrags zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) zum 1. April 2010 hat der IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik seine Arbeit aufgenommen. Die konstituierende Sitzung des IT-Planungsrats fand am 22. April 2010 im Bundeskanzleramt statt.

Der IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien der Bund-Länder übergreifenden IT-Steuerung,

  • den „Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern“
  • und den „Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung“ (KoopA ADV)

sowie alle Untergremien ab.

Der IT-Planungsrat ist das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern. Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der IT und des E-Government soll mit größerer Verbindlichkeit zum Wohle der Nutzer von Verwaltungsdienstleistungen, Bürgern und Wirtschaftsunternehmen befördert werden.

Gremienstruktur des IT-PlanungsratsGrafik: Gremienstruktur

Einen allgemeinen Überblick über Hintergrund, Aufgaben und Strukturen des IT-Planungsrats finden Sie hier.

Fassung vom:
30.12.2010

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