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2. Sitzung des IT-Planungrats - 2. Juli 2010 in Berlin

Entscheidung 2010/07 - Begrüßung und Nachlese zur ersten Sitzung

Beschluss:

Der IT-Planungsrat beschließt das Protokoll zur ersten Sitzung vom 22. April 2010 und stimmt der Tagesordnung mit den folgenden Ergänzungen im TOP „Verschiedenes“ zu:

  • Presseberichterstattung (Anmeldung RP)
  • AG3 des IT-Gipfels (Anmeldung SN)

Anlage:

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Entscheidung 2010/08 - Aufgabenspektrum und Themenfelder des IT-Planungsrats

Beschluss:

1)    Der IT-Planungsrat nimmt die zur zweiten Sitzung vorgelegte Erörterungsgrundlage „Entwurf zur Analyse der bestehenden Projekte und zukünftigen Themenfelder des IT-Planungsrats“ und Handlungsvorschläge zur Konsolidierung des bestehenden Projekt- und Anwendungsportfolio zur Kenntnis.

2)    Der IT-Planungsrat beschließt, zukünftig den Projekt- und Anwendungsplan in drei Kategorien zu unterteilen:

  • Kategorie 1 – Steuerungsprojekte
  • Kategorie 2 – Koordinierungsprojekte
  • Kategorie 3 – Anwendungen des IT-Planungsrats

3)    Die Geschäftsstelle wird beauftragt, einen mit Bund und Ländern abgestimmten Projekt- und Anwendungsplan, auf Basis der Analyse und Priorisierung des überarbeiteten Entwurfs nach Nr. 1, zur 3. Sitzung des IT-Planungsrats vorzulegen.

4)    Die Geschäftsstelle wird beauftragt, die Einrichtung einer zunächst bis Juli 2011 befristeten, länderoffenen Kooperationsgruppe zu organisieren, die den fachlichen Austausch mit der EU-Kommission und die Überführung neuer Themen und Maßnahmen in das deutsche E-Government unterstützt.

Anlage: keine

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Entscheidung 2010/09 - Kfz-Wesen

Beschluss:

Der IT-Planungsrat hält es für erforderlich, dass die Evaluierung der Stufe 1 gemeinsam von der Federführerin des DOL-Vorhabens „Kfz-Wesen“ und dem zuständigen Bundesressort vorgenommen wird.

Anlage: keine

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Entscheidung 2010/10 - Kfz-Wesen

Empfehlung:

Der IT-Planungsrat bekräftigt den vorgelegten Zeitplan für die Stufen 1 bis 2.

Anlage: keine

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Entscheidung 2010/11 - DOI Netz e.V.

Beschluss:

1) Der IT-Planungsrat beauftragt gemäß § 6 Abs. 2 IT-NetzG das Arbeitsgremium, bei der Steuerung des Betriebs des Verbindungsnetzes die Interessen der Länder einzubringen. Das Arbeitsgremium wird mit den folgenden Ländervertretern besetzt:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz

Die Besetzung des Arbeitsgremiums kann durch einen Beschluss des IT-Planungsrat geändert werden

2) Der IT-Planungsrat nimmt den „Sachstand zur Einbeziehung der DENIC für den Betrieb regionaler Top Level Domains (geoTLDs)“ zur Kenntnis.

Anlage: keine

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Entscheidung 2010/12 - IT im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Empfehlung:

1)   Der IT-Planungsrat stellt fest, dass für die Ausführung des SGB II die informationstechnischen Systeme von Bund, Ländern und Kommunen zusammenwirken müssen.

2)   Der IT-Planungsrat (Bund/Länder) empfiehlt, hinsichtlich der Planung, Errichtung und des Betriebs der informationstechnischen Systeme im SGB II eine Projekt- und Arbeitsstruktur unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen zu etablieren und bittet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Länder und Kommunen sofort in diese Struktur einzubeziehen. Dabei ist auch eine Bestandsaufnahme der derzeitigen informationstechnischen Systeme bei der Ausführung des SGB II sinnvoll.

Anlage: keine

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Entscheidung 2010/13 - Veröffentlichungen des IT-Planungsrats

Beschluss:

Der IT-Planungsrat beschließt, dass bei der Veröffentlichung von Entscheidungen (Beschlüsse und Empfehlungen) im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 IT-Staatsvertrag künftig im konkreten Einzelfall entschieden wird.

Anlage: keine

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Entscheidung 2010/14 - Geschäftsordnung des IT-Planungsrats (Umlaufbeschluss)

Beschluss:

Der IT-Planungsrat beschließt die Geschäftsordnung in der zur zweiten Sitzung vorgelegten Fassung mit den enthaltenen Ergänzungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung und zur möglichen Einbindung eines Vertreters aus dem Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten

Anlage:

  • siehe Anlage zur Entscheidung 2010/15

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Entscheidung 2010/15 - Geschäftsordnung des IT-Planungsrats (Umlaufbeschluss)

Beschluss:

Der IT-Planungsrat beschließt die nachstehende „Erklärung des IT-Planungsrats zu § 10 der Geschäftsordnung“.

Erklärung des IT-Planungsrats zu § 10 der Geschäftsordnung

  1. E-Justice und E-Government haben sich in den vergangenen Jahren in enger Kooperation positiv entwickelt. Es ist Ziel des IT-Planungsrats, diese Zusammenarbeit und gemeinsame Entwicklung fortzusetzen und bei der Steuerung des E-Government mit den von Bund und Ländern eingerichteten
    E-Justice-Gremien und –Verantwortlichen eng zusammen zu arbeiten.
  2. Soweit Gegenstände des IT-Planungsrats den Einsatz der Informationstechnik in der Justiz betreffen, sind die aus den verfassungs- und einfachrechtlich garantierten Positionen der unabhängigen Rechtspflegeorgane resultierenden Besonderheiten zu beachten. Die richterliche Unabhängigkeit ist zu wahren.
  3. Im Rahmen der Beteiligung der Justizministerkonferenz durch den IT-Planungsrat wird die Einhaltung der in Ziffer 2 genannten Grundsätze geprüft. Die Beteiligung erfolgt vor dem Abschluss der in Bund und Ländern notwendigen Abstimmungen des vorgesehenen Beschlusses.

Anlage:

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