IT-Planungsrat setzt strategische Ausrichtung fort

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Foto: HTAI / Sauer

Letztmalig unter der Leitung des diesjährigen Vorsitzenden Patrick Burghardt, Staatssekretär, CIO und Bevollmächtigter der Hessischen Landesregierung für E Government und Informationstechnologie, trafen sich die Mitglieder des IT Planungsrats – das zentrale Steuerungsgremium zur Digitalisierung der Verwaltung –, um über Themen der digitalen Transformation der deutschen Verwaltung zu beraten. Im Fokus der Beratungen standen eine ausführliche Diskussion der geplanten Digitalstrategie sowie die Schwerpunktsetzungen in der künftigen Zusammenarbeit. Ein weiterer wichtiger Beschluss betraf ein neues Finanzierungsmodell für „Einer für Alle“-Fokusleistungen.

„Ich freue mich, dass wir heute die Erarbeitung einer gemeinsamen föderalen Digitalstrategie für die Verwaltung vereinbaren konnten. Gemeinsame Arbeit in einem komplexen Umfeld wie dem föderalen System braucht Strukturen und Orientierung. Dies wollen wir – auch aus den bisherigen Erfahrungen der gemeinsamen OZG-Umsetzung – weiter ausbauen und stärken. Die Zusammenarbeitsstrukturen, die wir in diesem Zusammenhang eingerichtet haben, bilden die Grundlage für die erfolgreiche Bearbeitung weitere Projekte wie etwa die Registermodernisierung“, sagte Patrick Burghardt.

Erarbeitung einer föderalen Digitalstrategie beschlossen

In der heutigen Sitzung beschlossen die Mitglieder des IT-Planungsrats, in den kommenden Monaten eine föderale Digitalstrategie für die deutsche Verwaltung zu entwickeln. Diese Strategie dient dazu, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu stärken, die Verwaltungsdigitalisierung zu beschleunigen und einen gemeinsamen Weg dorthin festzulegen. Dies geschieht vor dem Hintergrund des wachsenden externen Handlungsdrucks, der die öffentliche Verwaltung zu verstärkten Bemühungen bei der Digitalisierung zwingt. Für den IT-Planungsrat besteht das Ziel darin, eine umfassenden Transformation zu initiieren, die von Bürger:innen, Unternehmen und der Verwaltung selbst als Neustart wahrgenommen wird. Die föderale Digitalstrategie soll hierfür den strategischen Rahmen bilden.

Im Zuge der gemeinsamen Strategieentwicklung sollen einerseits übergeordnete Ziele und Ansprüche definiert werden. Gleichzeitig sollen neue Leitsätze der föderalen Zusammenarbeit entwickelt werden, die die Lehren vergangener Digitalisierungsvorhaben adressieren und Wege für ein schnelleres, skaliertes und nutzerorientiertes gemeinsames Vorgehen aufzeigen. Zum anderen werden zentrale inhaltliche Richtungsentscheidungen – ausgehend von den derzeitigen Arbeiten in den Schwerpunktthemen – getroffen. Die Schwerpunktthemen bilden damit wesentliche Säulen des gemeinsam zu entwickelnden Zielbildes. Abschließend erfolgt die Ableitung eines Portfolios mit konkreten Initiativen, das als handlungsleitend für die anschließende Umsetzung der föderalen Digitalstrategie gelten soll. Die Erarbeitung der Strategie soll gemeinschaftlich sowie durch enge Einbindung der Themenpaten erfolgen und passende Modelle der Beteiligung für alle Länder vorsehen. Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) wurde mit der Konzeption des Portfoliomanagements beauftragt, um die Bearbeitung der Themen durch den IT-Planungsrat mit hoher Wirksamkeit, Transparenz und fokussierter Ressourcenallokation zu ermöglichen.

Zielbilder in den Schwerpunktthemen nehmen Gestalt an

Zudem berichteten die Themenpaten in der Sitzung über den Stand der Arbeiten zu den Zielbildern der einzelnen Schwerpunktthemen. Diskutiert wurde im Schwerpunktthema „Digitale Infrastruktur“ ein Positionspapier des hessischen Themenpaten zur zukünftigen Ausrichtung von Bund und Ländern bei der gemeinsamen Nutzung von Cloud-Technologie. Im Fokus stand dabei insbesondere die Frage, ob ein koordiniertes Vorgehen für die Schaffung der notwendigen eigenen Infrastruktur sinnvoll und umsetzbar ist. Unstrittig war, dass der anstehende Transformationsprozess die Wahrung und weitere Stärkung der digitalen Souveränität des Staates umfasst.

Fortschritte beim Kommunalpakt und bei der „Einer für Alle“-Finanzierung

Der vom IT-Planungsrat und den kommunalen Spitzenverbänden verabschiedete Kommunalpakt zielt auf eine schnellere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ab und setzt den Schwerpunkt auf den Roll-Out von kommunalen Fokusleistungen. Im Rahmen eines Zwischenstandberichts stellten die Länder ihre aktuellen Aktivitäten vor, die dazu beitragen sollen, Onlinedienste bzw. EfA-Leistungen schneller und effizienter in die kommunale Nachnutzung zu bringen.

Zudem befasste sich der IT-Planungsrat mit dem neuen Finanzierungsmodell für Leistungen nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA). Das EfA-Prinzip soll für eine größere Geschwindigkeit und Einheitlichkeit bei der Umsetzung der OZG-Leistungen sorgen. Jede neue digitale Lösung sollte für alle nutzbar sein. Dennoch zeigte sich in der Praxis: Viele Lösungen passen für viele, aber nicht alle für alle. Auch für solche Nachnutzungs-Allianzen, die nicht alle Länder umfassen, soll es eine solidarische Finanzierung geben, mit klarer Festlegung der Kosten für die Nachnutzung. Daher beschlossen die Mitglieder des IT‑Planungsrats bereits vor der Sitzung per Umlaufverfahren die gemeinsame Finanzierung der EfA-Nachnutzung für bestimmte Leistungen ab dem Wirtschaftsjahr 2024 über das FITKO-Budget. Dabei werden 50 Prozent der Kosten entsprechend des Königsteiner Schlüssels von den tatsächlich nachnutzenden Ländern getragen. In der heutigen Sitzung wurde beschlossene, bis zu 10 Mio. Euro weitere Mittel aus dem Wirtschaftsplan der FITKO bereit zu stellen, so dass mit den nutzungsabhängigen Beiträgen fast 30 Mio. Euro im Jahr 2024 eingesetzt werden können.

Diese und weitere Beschlüsse der 42. Sitzung des IT-Planungsrats können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.

 

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